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Region Wolfsabschuss: Strafbefehle gegen Jäger erlassen
Die beiden Jäger haben gegen den Strafbefehl bereits Einspruch eingelegt. Sie berufen sich auf die bereits vorhandene Verletzung des Wolfes. Doch die gerichtsmedizinische Untersuchung hatte ergeben, dass der Wolf nur leicht verletzt war und durchaus überlebensfähig gewesen sei. Nun muss das Amtsgericht Dannenberg in einer Verhandlung klären, ob die Schützen sich rechtswidrig verhalten haben. Ein Termin für die Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest.
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Mitten im Winter verirrte sich letztes Jahr ein Wolf nach Lüchow-Dannenberg - und wurde prompt erschossen. Angeblich sei er verletzt gewesen, behaupteten die beiden Jäger damals. Doch die Staatsanwaltschaft Lüneburg sah den Abschuss als widerrechtlich an und erliess jetzt Strafbefehle gegen die beiden Jäger, die als Schütze bzw. dessen Begleiter ausgemacht werden konnten. Den beiden Männern aus dem Braunschweiger und Oldenburger Raum wirft die Staatsanwaltschaft Verstöße gegen das Bundesnaturschutz und das Tierschutzgesetz vor. Nun soll der 46-jährige, der dreimal auf das Tier geschossen hatte, 10.800 Euro Geldbuße zahlen und sein 51 Jahre alter Jagdfreund - er hatte einmal geschossen - 4000 Euro.


Die paar Euro zahlen die doch aus der Portokasse. Das verkaufte Wild läuft doch meist an dem Finanzamt vorbei. Ist ja nicht umsonst ein Hobby. Abschreckend ist nur eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung wie das Gesetz es vorsieht.
Oder 3 Jahre 1 Euro Job bei einem Tierschutzverein die dann die Jäger etwas mobben dürfen. Aber für die Qualen der Tiere alles viel zu milde.
von: unbestechlicher