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Sammelklage gegen EON Avacon geplant

Der Feldzug der Stromverbraucher hat begonnen. 50 EON Avacon Kunden sind bereit sich an einer Sammelklage gegen den Stromlieferanten zu beteiligen.

Diese Kunden haben den Stromliefervertrag Akzent.  Juristen bewerten eine Preisanpassungsklausel als ungültig, egal wie klein oder groß sie gedruckt ist. Gestiegene Stromkosten hätte der Energieversorger nicht berechnen dürfen - der Strompreis hätte seit Anfang 2000 nicht steigen dürfen. Jedenfalls solange kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde.

Ein 3 Personenhaushalt hat seit 2000 zwischen 500 und 700 Euro zuviel gezahlt, sagt Christian Guhl, Initiator der Stromverbraucher Initiative im Wendland. Doch Achtung! Avacon lockt immer wieder mit neuen Verträgen. Diese sollten keinesfalls  unterschrieben werden, raten Verbraucherschützer.

Auch von Mahnungen, teils per Einschreiben, sollten sich Verbraucher nicht schrecken lassen, es geht um ihr Recht, letztendlich auch um das eigene Geld.

Mittlerweile hat EON Avacon eingelenkt und sichert Kunden, die den Vertrag im Jahr 1999 abgeschlossen hatten eine Rückzahlung zu. Das gleiche müsse auch für Kunden gelten die ab 2000 einen Akzent Vertrag abgeschlossen haben, sagt Rechtsanwalt Markus Maul – er bereitet die Sammelklage vor.

Jeden Mittwoch bietet die Stromverbraucher Initiative einen kostenlosen Beratungstermin im Rathaus Hitzacker an (14 bis 17 Uhr).

Auch wer bereits zu Ökostromanbietern gewechselt ist, kann rückwirkend klagen. Nebenbei bemerkt: Wer zu Ökostromanbietern wechselt, zahlt im Jahr zwischen 35 und 70 Euro mehr, das sind im Monat nur knapp 3 Euro mehr.

 


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von Dirk Drazewski, 2008-11-05 09:04
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Wie berechnung prüfen???
Ich habe ebenfalls eine Korrekturrechnung seit 2000 erhalten und kann diese auch nicht nachvollziehen.
Wie m.t. wurden in den Jahren 2000 und 2001 die Preise seitens Avacon erhöht, so dass ich diese Erhöhung nun nachzahlen soll. Wie, bzw. wo oder wer kann diese Abrechnung prüfen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
J.S.

von: J.S.  

Ausgleichszahlung etwa nicht korrekt?
Ich habe eine Ausgl,Zahl. erhalten.Leider komme ich mit der Hochre. der e-on nicht überein.Irgendwelche Preiserhöhungen der e-on seit 2000 werden draufgeschlagen.Laut e-on gibt es keine klare Auskunft.Ich rechne heute noch und komme auf keinen gemeinsamen Nenner.Wie soll man reagieren?

von: m.t.  

Geld zurück, aber bitte alles!
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Stromliefervertrag mit dem Tarif "Akzent" ist unter Punkt 4. folgende Preisanpassungsklausel angegeben: "4. Preisänderung Sollten nach Vertragsabschluss erlassene oder geänderte Gesetze die Wirkung haben, dass die Erzeugung, der Bezug, die Fortleitung oder die Abgabe von Elektrizität unmittelbar oder mittelbar verteuert wird, so erhöhen sich die vertraglichen Strompreise entsprechend und von dem Zeitpunkt an, an dem die Verteuerung in Kraft tritt. Entsprechendes gilt für Wirkungen die zu einer Strompreisermäßigung führen.... " Nun hat sich herausgestellt, dass die oben genannte Preisabpassungsklausel, auch in weiteren Verträgen angewendet wurde. Dies wird von der E.ON Avacon bestritten. Es liegen uns aber Verträge mit der Bezeichnung Akzent 2000 und Akkont (Gewerbestromvertrag) mit dieser Klausel vor. Die Klausel befindet sich auf der Rückseite des Vertrages unter Punkt 4. Kunden mit diesen Verträgen sollen nach dem Willen der Avacon keine Rückzahlung der zuviel gezahlten Beträge bekommen. Nach dieser Klausel sind Preiserhöhungen nur zulässig aufgrund von geänderten Gesetzen. Alle anderen Gründe berechtigen nicht zu einer Preisänderung. Auf Grund verschiedener Gerichtsurteile stellt sich hier aber auch grundsätzliche die Frage, ob die Preisanpassungsklausel als ganzes ungültig ist. Die E.ON Avacon hat diese Preisanpassungsklausel nicht beachtet und drastische Preiserhöhungen durchgeführt, damit hat die Avacon vertragswidrig gehandelt. Dagegen haben viele Verbraucher Widerspruch eingelegt und die Erstattung der überzahlten Beträge gefordert. Nun hat die E.ON Avacon damit begonnen, Mitteilungen über eine Rückzahlung der zu viel abverlangten Beträge an einen Teil der betroffenen Kunden zu versenden. Der Zeitraum für dfür die Berechnung der Rückzahlung ist vom Beginn der Vertragslaufzeit bis zum April 2009. Da wir noch nicht die Berechnung der Avacon überprüfen können und die Avacon für

von: Werner Hesse  

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