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Neuigkeiten Landkreis Lüchow-Dannenberg erteilt Genehmigung für HähnchenmaststallDer Landkreis Lüchow-Dannenberg hat die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung und den Betrieb eines Hähnchenmaststalles in Billerbeck bei Schnega erteilt. Damit wurde ein langwieriges Genehmigungsverfahren abgeschlossen. Unmittelbar benachbart zur vorhandenen Biogasanlage, deren Abwärme für Heizzwecke eingesetzt wird, soll ein Stall mit 39900 Tierplätzen errichtet werden. Bereits im Oktober 2009 war der Antrag beim Landkreis Lüchow-Dannenberg eingegangen. Die Gründe für das lange Verfahren sind vielfältig. Der Landkreis als Genehmigungsbehörde hatte mehrfach die Überarbeitung der Antragsunterlagen zu fordern, die in einigen Punkten nicht dem Stand der Technik entsprachen. Dies war zum Beispiel bei der Abluftführung der Fall. Viel Gewicht wurde auf den vorbeugenden Brandschutz mit einer Brandfrüherkennung und einer automatischen Sprühnebelanlage im Zusammenspiel mit einer Notstromversorgung gelegt. Allein vierzehn Auflagen beschäftigen sich mit den Themenbereichen Tierschutz und Tierseuchen. Die Naturschutzbehörde war mit den angebotenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen anfangs nicht einverstanden. Auch das Thema Bioaerosole war Thema der Erörterung mit dem Antragsteller und hat Eingang in den Genehmigungsbescheid gefunden. Auch wenn ein sogenanntes vereinfachtes Verfahren durchgeführt wurde, was bedeutet, dass keine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte, hat das Vorhaben großes Interesse in der Öffentlichkeit ausgelöst. Die Antragsunterlagen wurden für die Einsichtnahme Interessierten mehrfach von der Genehmigungsbehörde zur Verfügung gestellt. Daneben erreichten den Landkreis Unterschriftslisten, deren Unterzeichner sich gegen das Vorhaben aussprachen. Allerdings wurden auch konkret Einwendungen gegen das Vorhaben vorgebracht, die alle geprüft wurden. Zum Teil waren Forderungen der Einwender identisch mit denen des Landkreises. Sie wurden durch die überarbeiteten Antragsunterlagen vom Vorhabensträger aufgegriffen. Nicht alle Einwendungen konnten allerdings auch Berücksichtigung finden. Die umfangreiche Begründung geht hierauf ein. Wie geht das Verfahren nun weiter?Es erfolgt eine Amtliche Bekanntmachung der erteilten Genehmigung. Darin wird mitgeteilt, dass eine Ausfertigung des gesamten 16-seitigen Bescheides mit der Begründung und den Genehmigungsunterlagen vom 24. Mai bis einschließlich 07. Juni 2011 beim Landkreis Lüchow-Dannenberg zur Einsichtnahme ausliegt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt, mit der Folge, dass die Widerspruchsfrist von einem Monat zu laufen beginnt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist, d. h. ein Monat nach Ende der Auslegungsfrist, schriftlich beim Landkreis Lüchow-Dannenberg, Königsberger Str. 10, 29439 Lüchow (Wendland), angefordert werden. Die näheren Einzelheiten der Auslegung, zum Beispiel die konkreten Auslegungszeiten, können dem Text der Amtlichen Bekanntmachung entnommen werden. von asb, 2011-05-23 18:49 | Veranstaltungen Xhigung Thai Xhi im Wiesenlabyrinth. Dannenberg - "nah am Wasser gebaut" Partner Anzeigen ![]() |




