Bisher hatten Anwohner an Castortransportstrecken keinerlei Möglichkeit, sich gegen womögliche unsichere Transporte zu wehren. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschied nun, dass Anwohnern sehr wohl ein Klagerecht zusteht.
"Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass
Personen, die in der näheren Umgebung der Umschlagsanlage für
Castor-Behälter in Dannenberg-Ost bzw. an der Wegstrecke zwischen der
Umschlagsanlage und dem Transportbehälterlager Gorleben wohnen, die für
den Transport des Atommülls erteilte Genehmigung vor Gericht angreifen
können. ... Diese (Drittbetroffenen) können deswegen die Prüfung verlangen, ob
der gesetzlich gebotene Schutz gegen Transportunfälle und
terroristische Anschläge gewährleistet ist " heißt es in der Urteilsbegründung des Gerichts vom 14.03.2013.
Bislang haben Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg immer argumentiert, dass es kein persönliches Klagerecht gebe, da die Allgemeinheit durch atomrechtliche Vorschriften gegen Strahlung geschützt werde. Doch diese Argumentation ist nach dem Urteil aus Leipzig nicht mehr haltbar. Bereits 2003 hatte eine Anwohnerin, die 26 Meter von der Castor Transportstrecke entfernt wohnt, gegen den Castor Transport geklagt. Unterstützt wurde die Klage von Greenpeace.
Die Klägerin, wurde von Rechtsanwalt Ullrich Wollenteit aus Hamburg vertreten. Für den Rechtsanwalt ist das Urteil ein "spektakulärer Erfolg". Das Urteil könnte bereits bei dem für 2015 erwarteten nächsten Castortransport von Interesse sein.wendland-net sprach mit Rechtsanwalt Ullrich Wollenteit.
wnet: Wie bewerten Sie das Urteil?
Es ist ein sehr großer Erfolg, es ist eine Frage geklärt worden, über die schon seit 25 Jahren gestritten wird: Die grundsätzliche Frage, ob Anwohner an den Transportstrecken für Atommülltransporte gegen die Beförderungsgenehmigung klagen können. Die Auffassung der niedersächsichen Verwaltungsgerichte war bisher die, dass eine solche Klagebefugnis nicht besteht.
wnet: Jetzt muss sich das Oberverwaltungsgericht Lüneburg erneut mit dem Fall beschäftigen. Was bedeutet das für die Anwohner?
Die sind bislang immer mit ihren Klagen gescheitert, weil man ihnen sagte: "Ihr habt gar kein Klagerecht." Das BVG hat jetzt das Bestehen eines solchen Klagerechtes festgestellt. Zukünftig können Anwohner in diesem Bereich geltend machen, dass sie in ihrer Gesundheit und in ihrem Eigentumsrecht beeinträchtigt werden - die Gerichte müssen sich nun mit diesen Fragen befassen.
wnet: Kann gegen den 2015 erwarteten Transport geklagt werden?
Es kann gegen den Transport geklagt werden. Es kann geltend
gemacht werden, dass davon zu hohe Strahlung ausgeht, es kann geltend
gemacht werden, dass die Behälter nicht unfallsicher sind, dass diese
Transporte nicht ausreichend gegen terroristische Angriffe geschützt
sind. All diese Argumente muss ein Gericht zukünftig erwägen.
Das Urteil hat also eine sehr große Bedeutung, zukünftig werden solche Fragen zu klären sein. Auch in einem Eilverfahren, auch wenn Transportgenehmigungen mit sofortiger Vollziehung ausgestattet sind, müssen die Interessen von Anwohnern berücksichtigt werden.
wnet: Können Transporte verhindert werden?
Wir haben da zukünftig durchaus realistische Chancen, Transporte, die den Sicherheitsanforderungen nicht genügen, zu stoppen und die Gefahren für die Anwohner im Wendland zu unterbinden.
wnet: Vielen Dank
Foto / Michaela Mügge ... publixviewing.de: In Stadthagen gibt es eine Modellbahn mit Castorstrecke, -bahnhof, Demozug etc. ... mehr Fotos der Castor-Modellbahn gibt es hier!
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