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OVG Lüneburg: Umfangreiche Beweiserhebung zur Castorsicherheit

Die Transportsicherheit der Castor-Behälter soll durch eine umfangreiche Beweiserhebung geklärt werden. So entschied es kürzlich das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht betroffenen Anwohnern ein Klagerecht eingeräumt.

Für die Anwohner ist es schon ein großer Erfolg, dass das Oberverwaltungsgericht sich erneut mit dem Thema beschäftigen muss. Bereits vor zehn Jahren hatten sie versucht, ihre Sicherheitsbedenken auf dem Klageweg klären zu lassen. Doch sowohl das Verwaltungsgericht Braunschweig und das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte ihnen das Recht auf Einreichung einer Klage abgesprochen. Erst das Bundesverwaltungsgericht hatte der Revision der Kläger stattgegeben und entschieden, dass die Kläger die Beförderungsgenehmigung vor Gericht angreifen können, weil sie in der näheren Umgebung der Umschlagsanlage für CASTOR-Behälter in Dannenberg-Ost bzw. an der Wegstrecke zwischen der Umschlagsanlage und dem Transportbehälterlager Gorleben wohnen. 

Also musste sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg erneut mit der Angelegenheit beschäftigen. Am 23. Februar beschloss der 7. Senat nun, dass zunächst eine umfangreiche Beweiserhebung zu erfolgen hat. Denn das OVG sieht sich außerstande, eine Entscheidung zu treffen, da ihm bislang keine hinreichenden Informationen über das Sicherungs- und Schutzkonzept des Transports vorliegen. Und das deswegen, heißt es im Beschluss weiter, "weil die Behörden befürchten, dass ein Bekanntwerden dieses Konzepts die Sicherheit künftiger Atommülltransporte im Bundesgebiet vor Terroranschlägen in Frage stellt."

Das Ziel der Beweiserhebung ist es nun laut Gerichtsbeschluss, zu klären, aufgrund "welcher Überlegungen die zuständigen Behörden davon ausgegangen sind, dass trotz der von den Klägern erhobenen Bedenken die erforderliche Vorsorge zur Abwehr der Risiken eines Transportunfalls und eines Terroranschlags getroffen worden war. " Mit anderen Worten: die zuständigen Ämter sollen dem Gericht trotz Geheimhaltungspflicht erläutern, warum die zuständigen Ämter davon ausgehen, dass die Sicherheitsbedenken der Kläger unbegründet sind.

Wie die Bundesbehörden dazu gebracht werden sollen, bisher als geheim eingestufte Information herauszurücken, lässt das Gericht offen. Allerdings kalkulierte der 7. Senat schon ein, dass es erneut zur Verweigerung von Akteneinsicht bzw. Informationsweitergabe kommen könnte. Deswegen schrieb es gleich in den Beschluss hinein, dass eine womögliche Verweigerung "in einem gerichtlichen Zwischenverfahren durch das Bundesverwaltungsgericht" zu überprüfen sei.

BI: "Das kann einen generellen Transport-Stopp zur Folge haben"

"Der Beweiserhebung sehen wir gespannt entgegen. Wird im Zuge der richterlichen Beweiserhebung die Rechtswidrigkeit der Beförderungsgenehmigung bestätigt, kann das einen generellen Transporte-Stopp zur Folge haben", schreibt die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI). Das hätte sogar weitreichendere Folgen als das Brunsbüttel-Urteil. Dem dortigen Zwischenlager wurde durch das OVG Schleswig nach einer Klage eine Anwohnerin die Betriebserlaubnis entzogen, weil das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nicht darlegen konnte, wie das Zwischenlager gegen Terroranschläge geschützt werden könnte, denn das BfS hatte die Veröffentlichung von Informationen über das Sicherheitskonzept von Zwischenlagern bislang verweigert. Durch Veröffentlichungen werde insbesondere der Schutz vor Terroranschlägen in Frage gestellt, argumentierte das Bundesamt.

"Bei Zwischenlagern, deren Betriebserlaubnis nicht mehr beklagt wird, kann in diesem Fall nur die Atomaufsicht aktiv werden. Bei den Castor-Transporten, die in den kommenden Jahren aus La Hague und aus Sellafield in ein kraftwerksnahes Zwischenlager transportiert werden soll, gibt es nun auch ein Klagerecht, und wir sind uns sicher, das wird genutzt", sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.





2015-03-06 ; von asb (autor), pm (autor),
in 21335 Lüneburg, Deutschland

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