Thema: wolf

Verrückte Wölfe: Was tun? Schießen oder erziehen?

In Lüchow-Dannenberg hat sich bisher noch kein Wolf daneben benommen. Doch bei Wildeshausen und auch bei Mölln wurden nun zwei Wölfe geortet, die exemplarische Maßnahmen zur "Wolfsvertreibung" erfordern.

Die beiden "verhaltensauffälligen" Wölfe waren in umzäunte Schafherden eingebrochen und hatten sich auch von Menschen nicht vertreiben lassen. Sie zwingen die Behörden nun dazu, Verfahren zu entwickeln, wie einerseits Menschen und Nutztiere geschützt und andererseits die Wölfe erhalten werden können. Für alle Beteiligten ist es ein Novum, wie ein "Problemwolf" davon abgehalten werden kann, sich in der Nähe menschlicher Siedlungen aufzuhalten und dort Schaden anzurichten. Das Niedersächsische Umweltministerium ist seit mindestens zwei Wochen mit der Bewältigung des Problems beschäftigt.

"Kein in Niedersachsen lebender Wolf hat nach unserer Kenntnis bislang ein aggressives Verhalten gegenüber Menschen gezeigt," betonte Umwelt-Staatssekretärin Almut Kottwitz am Dienstag in Hannover. Um eine Gefährderung von Mensch und Nutztier auszuschließen, wurden trotzdem detaillierte Anordnungen getroffen, wie der Wolf "vergrämt" werden kann. Dieses Verfahren könnte sich in Zukunft als beispielhaft auch für andere Landkreise erweisen.

Der bei Wildeshausen auffällig gewordene Wolf wird jetzt beobachtet, alle Sichtungen registriert, und es wird versucht, den Wolf einzufangen. Dazu soll er betäubt und zur kurzfristigen Beobachtung in eine Auffangstation gebracht werden.  Anschließend soll er besendert und wieder in die Freiheit entlassen werden.

"Durch unangenehme Reize soll er bei der Freisetzung merken, der Mensch will ihm nichts Gutes, so Kottwitz am Dienstag. "Durch den Sender bekommen wir Aufschluss darüber, wie er sich weiter verhält und wo er ist. Noch ist nicht mehr bekannt, als dass es ein Jungtier ist, das sich " wolfsmäßig " entwickelt."

"Erst wenn die Vergrämungsmaßnahmen keinerlei Erfolg erzielen sollten, das Tier gar aggressives Verhalten gegenüber Menschen zeigen sollte, ist darüber zu befinden, ob es der Natur auf Dauer entnommen werden muss," so die Umwelt-Staatssekretärin weiter. Mit anderen Worten: sollte der Wolf zu einer Gefahr für Menschen werden, darf er auch getötet werden - was unter den Voraussetzungen des "rechtfertigenden Notstandes (§ 34 StGB)" zulässig wäre.

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz soll nun aber zunächst Kontakt mit den Unteren Naturschutzbehörden der Wildeshausen umgebenden Landkreise aufnehmen, die dann Personen benennen, die mit der Immobilisierung (Betäubung) und Vergrämung beauftragt werden können.

Personen, die eine Erlaubnis zur Immobilisierung bekommen können sind z.B.: Kreisveterinäre, andere Amtspersonen wie Polizisten, ggf. auch Wolfsberater oder andere Personen, die ausreichende Kenntnisse zum Wolf und im Umgang mit Waffen haben. Die Jägerschaft wird an den Vergrämungsmaßnahmen allgemein nicht beteiligt, so Kottwitz. Dies sei mit der Landesjägerschaft (LJN) auch so abgesprochen worden.

Mit der Polizeidirektion, die für die betroffenen Landkreise jeweils zuständig ist, sei vereinbart, dass diese bei Auftreten/Meldung des Wolfes in Menschennähe umgehend den Immobilisierer an den Sichtungsort bringt.

Die Polizei hatnach Aussagen von Kottwitz selbst einen Mitarbeiter, der mit dem Betäubungsgewehr umgehen darf und gegebenenfalls die Immobilisierung vornehmen kann. Verschiedene Ordnungsämter wurden vom Ministerium informiert, unter welchen Voraussetzungen sie waffenrechtliche Genehmigungen für den Einsatz eines Betäubungsgewehrs sowie einer Flinte mit Gummischrot erteilen dürfen.

Mölln: Wolf darf getötet werden

Bei dem Wolf, der bei Mölln seit Tagen für Unruhe sorgt, weil er sich von Menschen kaum aus einer Schafherde vertreiben ließ, vermutet der NABU nach einem Artikel in den Kieler Nachrichten, dass dieser womöglich schon in Mecklenburg-Vorpommern illegal angefüttert wurde und auf diese Weise seine Scheu vor dem Menschen verloren hat. 

Laut Kieler Nachrichten hatte dieser Wolf in einer Schafherde mehrere Tiere verletzt und  sich nur mit Mühe aus der Herde vertreiben lassen. Auch hier erteilte dem Ministerium dem zuständigen Wolfsbetreuer die Genehmigung, dass der Wolf durch Gummigeschosse vergrämt werden kann - in letzter Konsequenz darf der Wolf aber auch in Schleswig-Holstein getötet werden. 

Foto/Gerhard Schirmacher : Bereits im Sommer 2013 wurde bei Gartow der erste Wolfsnachwuchs gesichtet. Noch ist hierzulande keiner der heimischen Wölfe auffällig geworden. Der Umgang mit "Problemwölfen" wird zunächst in anderen Landkreisen erprobt.




2015-03-03 ; von asb (autor), pm (autor),
in Wildeshausen, Deutschland

wolf   umwelt   naturschutz  

Kommentare

    Sie müssen registriert und angemeldet sein um einen Kommentar schreiben zu können