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Wolfsabschuss: Jäger in Dannenberg verurteilt

Die Tat liegt fast zwei Jahre zurück. Im Wald bei Gedelitz erschossen Jäger einen freilebenden Wolf. Gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft legten die beiden beteiligten Jäger Einspruch ein. Nach fast zwei Jahren endete nun vor dem Amtsgericht Dannenberg der Prozess.

23 Monate brauchte das Amtsgericht in Dannenberg, um alle Beweise zusammenzutragen. Fünf Sachverständige aus ganz Deutschland mussten angehört werden, unter ihnen der Fährtenleser Wolfgang Peham aus Hannover, der sein Handwerk bei den Apachen erlernt hat. Trotz des hohen Aufwandes konnten die tödlichen Schüsse zwar nachgewiesen, aber nicht zweifelsfrei zugeordnet werden. Außerdem konnte der Hauptangeklagte Heinrich H. aufgrund einer „sehr schweren Erkrankung“ nicht mehr an dem Prozess teilnehmen. Als Angeklagter erschien nur der ehemalige Schlachter, Frührentner Heinrich W. (53) aus Friesoythe.

Trotz einiger Unklarheiten ergab sich aus der Beweisaufnahme folgendes: Während einer Gesellschaftsjagd am 15. Dezember 2007 hatte Heinrich W. gemeinsam mit dem Mitangeklagten Heinrich H. in der Forst Gedelitz einen streng geschützten, etwa zweijährigen gesunden Wolf getötet. Der erste Schuß, dessen Urheberschaft nicht geklärt werden konnte, riss dem Tier eine halbe Vorderpfote weg. „Dies war keinesfalls tödlich, das hätte der Wolf auskurieren können“, konstatierte die Sachverständige Veterinärin Dr. Birgit Mennerich-Bunge. H. schoss dem Tier dann einen Teil seines Rückenmarks weg. Um ihn nach eigenen Angaben „von seinem Leid zu erlösen“, schoss der Angeklagte W. dem Tier dann noch die halbe Schnauze weg. Bei Jagdende - nach über drei Stunden - lebte der Wolf immer noch und wurde erst dann mit zwei Schüssen getötet.

Die Quittung: Amtsrichter Dr. Thomas Stärk, selber Jäger, folgte dem Antrag von Oberstaatsanwalt Roland Kazimierski und verurteilte Heinrich W. wegen schweren Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu 50 Tagessätzen à 20 Euro. Außerdem wird die Tatwaffe eingezogen, der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Der zweite Angeklagte H. hätte als Haupttäter seinen Jagdschein verloren und wäre zu 150 Tagessätzen verurteilt worden, soviel stellte Amtsrichter Stärk noch klar. UPDATE 27.11.: Gegen diesen zweiten Angeklagten, der der Staatsanwaltschaft als Haupttäter gilt, wird es wohl keine Verhandlung mehr geben, da er schwerst krank ist.

Fotos: Der etwa zweijährige gesunde und nach dem Tierschutzgesetz streng geschützte Wolf wurde am 15. Dezember 2007 in Gedelitz von zwei Jägern erschossen.

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2009-11-26 ; von Björn Vogt (autor),

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