Hinweise des Gesundheitsamtes: Absonderung ist weiterhin Pflicht – und ein PCR-Test auch

Nachrichten lüchow 13|10|2022

Angesichts der außerordentlich hohen Infektionszahlen der letzten Woche weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass nach einem positiven Schnelltestergebnis ein PCR-Test gemacht werden muss. Außerdem gilt weiterhin die 5-Tage-Absonderungspflicht.

Das Gesundheitsamt plädiert nicht ohne Grund für verstärkte Achtsamkeit. Mit aktuell einer Inzidenz von 984 liegt der Landkreis deutlich über den Inzidenzwerten Niedersachsens (871). Inzwischen ist es wieder soweit, dass das Gesundheitsamt in Lüchow eine tagesaktuelle Abarbeitung der neu eingehenden Fälle nicht gewährleisten kann. Es ist also davon auszugehen, dass die tatsächlichen Fallzahlen noch höher sind.

"Wer schnupfenähnliche Symptome (Husten, Fieber ...) an sich feststellt, sollte sich in jedem Fall absondern, also zu Hause bleiben, und sich telefonisch an den Hausarzt wenden," erklärt Janika Waaschke vom Gesundheitsamt im Lüchower Kreishaus. „Dies gilt heute noch genauso wie in den Anfängen der Pandemie“,

Der Hausarzt entscheidet dann über die PCR-Testung. „Manche Hausärzte vertreten mittlerweile die Ansicht, ein PCR-Test sei bei einem Corona-Verdacht nicht mehr notwendig“, berichtet Waaschke. „Das ist aber falsch. Jede Verdachtsperson, also beispielsweise eine Person mit einem positiven Schnelltestergebnis, muss einen PCR-Test durchführen lassen.“ Dies schreibe die Niedersächsische Absonderungsverordnung so vor. „Dies ist keine Ermessensentscheidung," so Waaschke weiter. "Der Kontakt zum Hausarzt ist auch nötig, um eine Krankschreibung zu erhalten. Denn nur dann läuft die normale Lohnfortzahlung weiter.“

Führt der Hausarzt keine PCR-Testungen durch, sollte man sich an eine der Teststellen in der Region wenden. PCR-Tests bieten in Dannenberg beispielsweise das DRK-Testzentrum (www.drk-dan-testzentrum.de) und in Lüchow das Testzentrum Wendland und die Teststelle in der Blauen Halle an.

Das positive Ergebnis des PCR-Tests kann online an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Das Meldeformular gibt es auf der Website des Landkreises .

Weiter weist das Gesundheitsamt darauf hin, man sich nach dem Tag des Abstrichs für mindestens fünf Folgetage absondern muss, wenn der PCR-Test positiv ausfällt. Wer mit Symptomen infiziert war, muss außerdem mindestens 48 Stunden symptomfrei sein. Nach dem Ende der Absonderung wird dringend empfohlen, sich weiterhin täglich selbst zu testen, bis der Test negativ ist. „Bis dahin sollte man sich freiwillig isolieren, um zu verhindern, dass man andere einem unnötigen Ansteckungsrisiko aussetzt“, erklärt Waaschke.

29439 Lüchow, Deutschland