Annahme von Sonderabfällen

Nachrichten lüchow 23|08|2023

Am Mittwoch, dem 30. August, werden in Lüchow wieder kostenlos Sonderabfälle angenommen.
Von 8.30 bis 12 Uhr und von 12.30 bis 15.30 können diese dann auf dem Betriebshof der Abfallwirtschaft, Altmarkstr. 9 in Lüchow abgegeben werden.

Der Landkreis weist darauf hin, dass bei der Anlieferung ein paar Regeln zu beachten sind:

  • Die Anfahrt auf dem Betriebshof ist nur über eine Einbahnstraßenführung zulässig.
  • Auch Anlieferer, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen, müssen sich zwischen den Autofahrern einreihen.
  • Die Anfahrt zum Betriebshof (Altmarkstraße) kann nur über die Wendlandstraße erfolgen!
  • Bitte die Hinweisschilder beachten

Privathaushalte, Handel, Gewerbe, Landwirtschaft, Kommunen und öffentliche Einrichtungen können wieder auf dem Betriebshof der Abfallwirtschaft Sonderabfälle abgeben. Der nächste Termin der stationären Schadstoffentsorgung ist für Mittwoch den 25. Oktober 2023 geplant. Die nächste mobile Schadstoffentsorgung im Herbst ist in der Woche vom 25. bis 26.09.2023 an den bekannten Annahmestellen geplant.
Gebührenfrei können bis zu 20 kg abgegeben werden. Bei Anlieferung größerer Mengen ist eine vorherige Absprache mit der Abfallberatung zwingend (05841-95123) erforderlich.

Altöl
Für die Entsorgung von Altöl hat jede Anlieferin und jeder Anlieferer ein Entgelt von 0,86 € je angefangenen Liter zu zahlen. Somit sollte angefallenes Altöl immer dort abgegeben werden, wo das Frischöl gekauft wurde. Der Kassenbon ist als Nachweis beim Kauf aufzuheben, um bei der späteren Abgabe den Kauf belegen zu können.

Bei der Entsorgung von Schadstoffen ist folgendes zu beachten: Schadstoffe sind, wenn noch vorhanden, immer in Originalbehältern abzugeben und dürfen nicht miteinander vermischt werden. Die Behälter mit den Schadstoffen dürfen max. 20 kg wiegen, dürfen die Größe eines 20-Liter-Kanisters nicht überschreiten und müssen fest verschlossen sein. Die Schadstoffe sind immer beim Fachpersonal des Entsorgungsunternehmens abzugeben.

Folgende Schadstoffe können entsorgt werden: (Diese Aufzählung ist nicht vollständig) Farb- und Lackreste, Farbverdünner, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Pilz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen, Quecksilberthermometer, Entwickler- und Fixierbäder, Batterien und Akkumulatoren, Säuren (z.B. Salzsäure, Schwefelsäure) und Laugen (z.B. Natronlauge), Lösemittel, lösemittelhaltige Klebstoffe und Dichtungsmassen, Verpackungen aus Metall oder Kunststoff mit schadstoffhaltigen Verunreinigungen wie z.B. leere Holzschutzmittelbehälter oder Spraydosen. (Bitte beachten Sie die Entsorgungshinweise auf den Verpackungen) ölverschmutzte Abfälle, z.B. Putzlappen, Aufsaug- und Filtermaterial, Ölfilter, Bremsflüssigkeit, Laborchemikalien, Ammoniaklösungen sowie Altöl, wenn eine Rückgabe beim Handel nicht möglich ist.

Eine beispielhafte Liste der Sonderabfälle, die in der Altmarkstraße oder an den mobilen Annahmeplätzen angenommen werden, ist auf www.luechow-dannenberg.de/abfall unter „Sonderabfälle“ zu finden. Dort können ebenfalls die Entsorgungspreise (über 20 kg) eingesehen werden. Auch die Abfallbroschüre 2023 enthält auf Seite 45 Informationen zu Sonderabfällen. Zudem helfen die Abfallberatung des Landkreises (Tel.-Nr. 05841/95123 oder abfallberatung@luechow-dannenberg.de.) und das Deponiepersonal (Tel. Nr. 05841/70276 oder zentraldeponie@luechow-dannenberg.de ) bei Fragen weiter.

29439 Lüchow, Deutschland

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