Neue Führerscheine für Geburtsjahrgänge 1965 – 1970

Nachrichten lüchow 10|11|2023

Wer noch einen Papierführerschein hat, wird ihn bald abgeben - und gegen einen fälschungssicheren Führerschein im Kartenformat - tauschen müssen.

Als nächstes betrifft dieses Gebot Menschen die zwischen 1965 und 1970 geboren sind. Sie haben bis zum 19. Januar 2024 Zeit, ihr Dokument umzutauschen. Für die Jahrgänge ab 1971 endet die Frist ein Jahr später, zum 19. Januar 2025.

Die Führerscheinbehörde bittet darum, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller der Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 nicht bis zum letzten Tag der ablaufenden Frist warten, sondern für den Umtausch schnellstmöglich einen Termin vereinbaren. So kann eine reibungslose Antragsbearbeitung gewährleistet werden. Die Wartezeit für einen Termin beträgt nur wenige Tage, sagt die Kreisverwaltung.

Auch Kartenführerscheine müssen im Laufe der nächsten Jahre umgetauscht werden. Hier sind die Fristen nach Ausstellungsdatum festgelegt worden:

Ausstellungsdatum 1999 bis 2001 - Umtauschtermin 19. Januar 2026
Ausstellungsdatum 2002 bis 2004 - Umtauschtermin 19. Januar 2027
Ausstellungsdatum 2005 bis 2007 - Umtauschtermin bis 19. Januar 2028

Hinweise von der Kreisverwaltung:

Für den Umtausch wird der alte Führerschein, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und ein gültiger Personalausweis benötigt. Wer seinen jetzigen Führerschein bei einer auswärtigen Führerscheinstelle erhalten hat, muss von dort noch eine sogenannte Karteikartenabschrift in die Lüchower Führerscheinstelle schicken lassen. Eine persönliche Abholung des neuen Führerscheins entfällt, wenn der Antragsteller das wünscht. Die Kosten für den Umtausch inklusive Direktversand an die Wohnadresse betragen aktuell 30,40 €.

Termine können mit der Führerscheinbehörde über das Buchungsportal http://www.luechow-dannenberg.de/terminvergabe oder telefonisch über die Telefonnummern 05841/120-725 vereinbart werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, eine Terminanfrage per Mail zu senden: fahrerlaubnis@luechow-dannenberg.de

Für die Geburtenjahrgänge von 1953 bis 1964 sind die Umtauschfristen bereits abgelaufen. Ein Umtausch ist aber weiterhin möglich. Nach Ablauf der jeweiligen vorgenannten Fristen sind die alten Papiere ungültig. Wer dann immer noch damit unterwegs ist, dem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.

Bürgerinnen und Bürger dürfen ihren alten Führerschein nach der Entwertung als Andenken behalten, sagt die Kreisverwaltung. Menschen, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren alten Papier-Führerschein erst ab 2033 umtauschen.

29439 Lüchow, Deutschland

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