Der Igel ist
kein Haustier und sollte im Herbst nicht zur Überwinterung ins Haus
geholt werden. Auch kleinere Jungigel haben im Winter im Freiland
wesentlich bessere Überlebenschancen als allgemein angenommen wird.
Im
beginnenden Herbst sind Igel, entgegen ihrer sonstigen Gewohnheit, auch
tagsüber aktiv, denn insbesondere die Jungtiere müssen sich für die
bevorstehende Winterruhe noch einige Fettreserven anfressen: Jungtiere
nehmen dabei bis zu 50 g täglich zu!
Von großer Bedeutung hierfür sind naturnahe Gärten
mit dichten Hecken und einheimischen Gehölzen sowie Reisig-, Laub- und
Komposthaufen sowohl als Nahrungsräume als auch als Winterquartier. Der
Landkreis appelliert auch an die nicht selbstkompostierenden
Gartenbesitzer, zumindest einen Teil des Laubes erst im Frühjahr zu
entfernen.
Für den Zeitpunkt des Winterschlafes ist nicht der
Monat entscheidend, sondern die Außentemperatur. Die erste Frostperiode
ist häufig nur von kurzer Dauer. Diesem Rhythmus passen sich alle Igel
an. Demzufolge ist es normal, dass sie auch noch im November oder wieder
im Februar anzutreffen sind. Bei unseren milden Wintern ist der
Winterschlaf des Igels relativ kurz und somit das Überwinterungsgewicht
nicht von so großer Bedeutung.
Der Natur ist wenig geholfen, wenn einzelne Tiere,
die allein nicht überlebensfähig sind, nur durch menschliche Hilfe über
den Winter kommen. Der Winter ist eine Zeit der biologischen Auslese,
die zur Gesunderhaltung der Population beiträgt und damit der
Arterhaltung dient. Deshalb sollen bei Wintereinbruch auch mittelgroße
Igel in der Natur, bzw. in Gärten verbleiben. Dort kann man
erforderlichenfalls ab dem Spätherbst kleinere Igel durch maßvolles
Zufüttern von Hundesoftfutter oder Feuchtfutter, Katzenfutter, rohen
Eiern oder ungewürztem Rührei, mit Igeltrockenfutter gemischt, auf die
Winterruhe vorbereiten helfen. Keinesfalls darf man den Tieren Milch
anbieten. Die beste Igelhilfe ist jedoch nach wie vor eine naturnahe
Gestaltung des Gartens, insbesondere auch im Winterhalbjahr.
Der Igel gehört zu den geschützten Tierarten, die
weder gefangen noch getötet werden dürfen. Das Bundesnaturschutzgesetz
beschränkt eine Naturentnahme auf absolute Ausnahmen: Ausschließlich
verletzte oder kranke Igel dürfen zeitweise aufgenommen werden, um sie
gesund zu pflegen, hierbei ist in jedem Fall ein Tierarzt einzuschalten!
Im Landkreis existiert keine Pflegestation für Igel!
Für Rückfragen steht der Fachdienst Natur- und Landschaftsschutz des Landkreises unter folgenden Rufnummer zur Verfügung: 05841/120-512.