Gartow bekommt seinen EDEKA-Markt wieder! Nach Monaten der Unsicherheit steht es jetzt fest: der Supermarkt mit Vollsortiment wird wieder aufgebaut und soll im Herbst mit veränderter Konzeption neu eröffnet werden.
Für die Einwohner in Gartow und Umgebung dürfte es die Nachricht der Woche sein: der im Sommer vergangenen Jahres abgebrannte EDEKA-Markt wird wieder aufgebaut und soll seine Pforten im Herbst wieder öffnen. Diese frohe Kunde war am Dienstag Abend im Gemeinderat des Ortes zu hören.
Für den Neubau plant Eigentümer Volker Hildebrandt, der den EDEKA-Markt wieder betreiben wird, eine komplexe Neugestaltung von Gebäude und Fläche. So soll der Haupteingang auf die Parkplatzseite verlegt werden, der Getränkemarkt wird in den hinteren Teil des Gebäudes verlegt und die Parkplatzfläche insgesamt vergrößert. Ein Teil der für die Parkplätze benötigten Fläche gehört bis jetzt jedoch noch zum Plangebiet „Am Elsebusch“ und ist bisher als Grünfläche ausgewiesen. Die neue Nutzung als Verkehrs- (und Parkplatz)fläche macht deshalb eine Änderung des Bebauungsplans notwendig.
Während der Ratssitzung legte Lutz Haas eine erste Planzeichnung vor, die beim Rat einhellig Zustimmung fand. Um Zeit zu sparen, soll das Planungsverfahren in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, was aber dennoch eine Öffentlichkeitsbeteiligung beinhaltet, die demnächst starten soll. Einstimmig stimmte der Gemeinderat dem Start des Änderungsverfahrens zu.
Auf der Tagesordnung des Rates stand darüber hinaus der Straßenausbau im Neubaugebiet „Kälberkoppel“. Ein dortiger Anlieger begehrt die Fertigstellung der Fahrbahn – alle anderen Anwohner hatten sich aber in einer Befragung gegen einen Ausbau im Jahre 2013 ausgesprochen. Die Anwohner hatten allerdings bereits im Jahre 2007 Vorauszahlungen auf eine spätere Erschließung geleistet. Nach § 133, Abs. 3 Baugesetzbuch kann die Vorausleistung zurückverlangt werden, wenn die Gemeinde nicht innerhalb von 6 Jahren dafür sorgt, dass die Erschließungsanlage benutzbar ist, erläuterte Lutz Haas. Diese Frist läuft im Jahre 2014 ab. Der Gemeinderat beschloss daher, noch einmal Gespräche mit allen Anwohnern aufzunehmen, ob sich bis September 2013 eine freiwillige, gemeinsame Lösung finden lässt. Ansonsten wird der Ausbau der Fahrbahn im Jahre 2014 erfolgen.
Ebenfalls einstimmig beschloss der Rat die Haushaltssatzung
für das Jahr 2013, die im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag von 56.400 Euro und
im Finanzhaushalt einen Fehlbetrag von 42.800 Euro ausweist. Besonders die
Unterhaltungsaufwendungen für Straßenbau schlugen mit 135.900 Euro zu Buche,
aber auch in vielen anderen Haushaltsstellen muss die Gemeinde Defizite
einkalkulieren. Andererseits spülen Einsparungen aber auch erhöhte Einnahmen
aus Stromproduktion (51800 Euro) und höhere Steuereinnahmen mehr Geld in die
Gemeindekassen, so dass sich das Defizit in Grenzen hält. Die Haushaltslücke
soll nach den Planungen von Kämmerer Hans-Heinrich Drimalski im Rahmen einer
mittelfristigen Finanzplanung bis 2016 wieder ausgeglichen sein. Schulden muss
die Gemeinde wegen des Defizits nicht machen.
Wie Samtgemeinde-Bürgermeister Schröder in der Ratssitzung mitteilte, wird der Wunsch der Samtgemeinde nach Einrichtung einer 30-km-Zone in der Hauptstraße weder von Bundes- noch von Landesbehörden unterstützt. Die Kreisverwaltung wird deshalb den Antrag ablehnen müssen. Dagmar Schulz, Fachdienstleiterin Verkehr in der Kreisverwaltung, wird diese Ablehnung in der nächsten (öffentlichen) Fachausschusssitzung am 21. März erläutern.
Grafik / Gemeinde Gartow : eine in der Ratssitzung vorgelegte erste Planzeichnung zeigt die vorgesehenen Veränderungen an Gebäude und Parkplatzfläche.