Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Stefan Wenzel hat die heute vom Bundesumweltministerium
angekündigte Klage gegen die Aufhebung des Rahmenbetriebsplans zur
Erkundung des Salzstocks Gorleben kritisiert. Mit diesem Schritt werde
das Vertrauen der Bevölkerung in einen Neubeginn bei der Suche nach
einem sicheren Ort für die Lagerung von hochradioaktivem Atommüll
gefährdet, sagte Wenzel.
Das Niedersächsische Landesbergamt hatte den alten bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan von 1983 vor vier Wochen aus Gründen der Rechtsklarheit aufgehoben. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Lüneburg den alten Rahmenbetriebsplan bereits als "gegenstandslos" bezeichnet.
Der Minister äußerte sein Unverständnis über das Vorgehen der Bundesregierung. Ein Neubeginn bei der Suche erfordere ein Höchstmaß an Zusammenarbeit und Vertrauen in einen transparenten und ergebnisoffenen Prozess. „Es wäre fatal, wenn sich der Bund jetzt einen Plan B neben dem Standortauswahlgesetz offenhalten will", sagte Wenzel."Der alte Rahmenbetriebsplan ist durch Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes obsolet geworden", sagte der Minister. Diese Bewertung sei mit dem Gerichtsurteil bestätigt worden; dem Standortauswahlgesetz zufolge sei auch die Erkundung des Bergwerks zu beenden. Zulässig ist nach dem Gesetz lediglich noch eine "Offenhaltung" zur Gewährleistung der bergmännischen Sicherheit, die durch einen eigenen Betriebsplan geregelt wird.
Wenzel forderte die noch amtierende Bundesregierung auf, den Neubeginn bei der Endlagersuche nicht zu gefährden.
BI: Glaubwürdigkeit endgültig verspielt
Die Gorleben-Gegner_innen sind entsetzt: "Wenn da noch ein Funken Glaubwürdigkeit war, dass die Endlagersuche neu
gestartet würde, dann wurde dieser heute erstickt", sagte Wolfgang
Ehmke, Sprecher der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg
(BI). Mit dem Rahmenbetriebsplan wurde vorbei am Atomrecht das
Endlagerbergwerk Gorleben ausgebaut, um Klagen von Anwohner_innen
unterlaufen zu können.
Darüberhinaus weigert sich der Bund, einen Planfeststellungsantrag aus
dem Jahr 1977 zur Errichtung eines nuklearen Endlagers in Gorleben
zurück zu ziehen, obwohl auch dieser durch die Verabschiedung des
Endlagersuchgesetzes obsolet ist," so Ehmke.
"Altmaier ist gefordert, umgehend Klarheit zu schaffen und den Einspruch
zurück zu ziehen", so Ehmke weiter, "ansonsten hat er jede Glaubwürdigkeit
verspielt und man fragt sich, was die Endlagerkommission noch soll, wenn
rechtliche Vorentscheidungen Gorleben als Endlagerstandort
zementieren."
Rebecca Harms: Klage schürt Misstrauen
Auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Europaparlament, Rebecca Harms, kritisiert die Anweisung des Bundesumweltministeriums:
"Die Klage gegen das Land Niedersachsen schürt das Misstrauen in die Ernsthaftigkeit des Neuanfangs bei der Endlagersuche. Minister Altmaier erweckt wieder den Eindruck, dass der Endlagerstandort Gorleben festgezurrt werden soll.
Er belastet auch die Glaubwürdigkeit der Endlagerkommission und deren möglichen Erfolge. Das Zögern der Umweltverbände und der Standortinitiativen wird mit dieser Klage sicher nur bestärkt. Ohne deren Beteiligung wird die Kommission der Aufgabenstellung nicht gerecht werden können.
Selbst die zuständigen Richter hatten den Rahmenbetriebsplan nach Verabschiedung des Endlagersuchgesetzes als obsolet angesehen. Peter Altmaier muss diese Klage fallen lassen".