„Nun muss sich zeigen, ob das Bundesumweltministerium es mit einem ergebnisoffenen, vergleichenden Endlagersuchverfahren ernst meint. Sollte es sein Widerspruchsrecht gegen die Entscheidung des Niedersächsischen Umweltministers nutzen, so zeigt das erneut die Vorfestlegung auf Gorleben als Endlager-Standort."
Harms weist darauf hin, dass der bisherige Rahmenbetriebsplan für die Erkundung des ehemaligen Salzstocks in Gorleben im Jahre 2020 auslaufe. „Nicht zufällig wird dies der Zeitpunkt sein, an dem erste Standorte für obertägige Erkundungen benannt werden sollen,“ so Harms weiter. „Nie wieder wird ein Rahmenbetriebsplan für ein Endlagerbergwerk nach altem Recht - ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Beteiligungsverfahren - genehmigt werden. Sollte Gorleben als möglicher Endlager-Standort weiter im Rennen bleiben, müsste ja wohl zumindest das Genehmigungsverfahren völlig neu begonnen werden und zwar nach Bedingungen wie für jeden anderen möglichen Standort auch.
Gorleben-Befürworter wollen das vermeiden. Sie wollen nicht zurück auf los. Sie wollen zurück auf Gorleben. Deshalb bestehen sie auf dem alten Rahmenbetriebsplan."