Jeweils 3 Millionen Euro zusätzliche Bedarfszuweisungen erhalten der Landkreis Lüchow-Dannenberg sowie die Samtgemeinde Elbtalaue. Dies teilte die Landesregierung am Donnerstag mit.
"Das Land hilft 29 besonders finanzschwachen niedersächsischen Landkreisen, Städten, Gemeinden und Samtgemeinden. Das teilte Niedersachsens Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, am Donnerstag in Hannover mit. Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs erhalten die betroffenen Kommunen im laufenden Haushaltsjahr Bedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt rund 47,8 Millionen Euro, sagte der Minister.
In der hiesigen Region erhalten der Landkreis Lüchow-Dannenberg sowie die Samtgemeinde Elbtalaue jeweils drei Millionen Euro an zusätzlichen Finanzmitteln. „Das Geld soll den Kommunen
helfen, ihre Haushalte zu decken und somit die Kassenliquidität aufrecht
zu erhalten", betonte Pistorius.
"Das ist erst einmal erfreulich," so René Kerns, Kämmerer der Samtgemeinde Elbtalaue, erste Reaktion. "Da können wir unsere Kassenkredite jetzt um 3 Millionen Euro senken." Als Vorentscheidung über die noch ausstehende Entscheidung über den Zukunftsvertrag sieht Kern diese Bewilligung nicht. "Das sind zwei völlig verschiedene Verfahren," so der Kämmerer. "Diese Bedarfszuweisung erhalten wir aufgrund der Zahlen von 2013. Die Gelder aus dem Zukunftsvertrag würden erst 2105 ausgezahlt. Sollte diese Entschuldung bewilligt werden, dann bekommen wir keine Bedarfszuweisungen mehr."
Auch beim Landkreis zeigt man sich zunächst zufrieden. Sylvia Erlebach, Kämmerin beim Landkreis: "Drei Millionen Euro Bedarfszuweisung - das ist schon ein Höchstbetrag, der uns jetzt zugestanden wurde. Das ist sehr erfreulich." Mit Spannung wartet man allerdings beim Landkreis auf die Entscheidung über den Zukunftsvertrag mit dem Land. Sollte dieser zustande kommen, so würde das Land 75 % der Altlasten übernehmen, also 80,7 Millionen Euro.
Auch die Samtgemeinde Lüchow wird eine Bedarfszuweisung erhalten - allerdings nicht im Rahmen des regulären Bewilligungsverfahrens für Bedarfszuweisungen. Da die Haushaltslage der Samtgemeinde sich recht positiv entwickelt hat, wird sie wohl nicht in den Genuss des beantragten Entschuldungsvertrages kommen, wie von der Kreisverwaltung zu erfahren war. In welcher Höhe die Samtgemeinde in diesem Jahr Mittel aus dem Landeshaushalt erhalten wird, soll erst nach "abschließender Prüfung" durch das Innenministerium entschieden werden. Dazu Hubert Schwedlandt, Bürgermeister der Samtgemeinde: "Wir freuen uns sehr darüber, dass das Land unseren Sparbemühungen und den notwendigen Beschlüssen Rechnung trägt. Wir hoffen natürlich, dass die kapitalisierte Bedarfszuweisung annähernd die Neun Millionen Euro erreicht, die wir aus dem Zukunftsvertrag erhalten hätten." Dementsprechend hofft Schwedland, dass das Land "uns nicht hinten runter fallen lässt, obwohl wir uns die letzten Jahre so viel Mühe gegeben haben."
Dieses Jahr hatten insgesamt
57 Kommunen außergewöhnliche Lagen und zusätzlichen Finanzbedarf
angemeldet, um rote Zahlen aus dem Jahr 2013 auszugleichen, teilt das Ministerium mit. Das waren
rund 9,5 Prozent weniger als im Vergleichsvorjahr. Der Fehlbetrag aller
Antragssteller belief sich auf rund 1,78 Milliarden Euro - und ist damit
ebenfalls im Vergleich zum Vorjahr um rund 296 Millionen Euro oder 15,3
Prozent zurückgegangen. Das liegt unter anderem an den vielfach
abgeschlossenen so genannten Zukunftsverträgen und der damit
einhergehenden Entschuldungshilfe. Von den 29 begünstigten Kommunen
werden 17 das strukturelle Defizit aus dem Jahr 2013 durch die
Bedarfszuweisung vollständig abbauen bzw. Altdefizite zurückführen
können.
Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel
innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf
Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt. So wird ihre
finanzielle Handlungs- und Leistungsfähigkeit gestärkt. Es handelt sich
bei den davon profitierenden Kommunen im wesentlichen um Gemeinden und
Samtgemeinden, die aus eigener Kraft nicht genug Steuern einnehmen, um
damit die notwendigen Ausgaben decken zu können.