Ausgerechnet drei Abgeordnete derjenigen Partei, die in den vergangenen Legislaturperioden die Umweltminister gestellt hatten (die FDP), wollten von Umweltminister Stefan Wenzel wissen, inwieweit er die Fortschreibung von Überschwemmungsgebieten forcieren werde und welche Nutzungen womöglich durch erweiterten Hochwasserschutz nicht mehr möglich sein werden.
In seiner Antwort bezog sich Wenzel hauptsächlich auf das bereits im Jahre 2005 neu beschlossene Hochwasserschutzgesetz sowie die 2009 beschlossene Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes, die Regelungen für vorbeugenden Hochwasserschutz beinhalten.
Danach sind bis zum Ende des Jahres 2015 für die Risikogebiete an insgesamt 29 Flüssen Hochwasserrisiko-Managementpläne zu erarbeiten.
Auch in der Festsestzung der gesetzlichen Überschwemmunggebiete sieht Wenzel derzeit keine Versäumnisse. Bis zum 22. Dezember 2013 müssen entsprechend des Hochwassergesetzes die Flächen in Risikogebieten, die bei einem Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren überflutet werden, als Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden. Bereits bis Ende 2011 waren 1.726
Flusskilometer vom NLWKN vorläufig gesichert und weitere 1.338 km festgesetzt worden.
"Insofern werden keine Versäumnisse gesehen," so Wenzel in seiner Antwort auf die mündliche Anfrage im Landtag. "Insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Hochwasserereignisses wird die Landesregierung prüfen, ob Anpassungen des NWG in Detailfragen erforderlich sind."
Bereits auf der Umweltministerkonferenz kurz vor dem aktuellen Hochwasser hatten sich Wenzel und sein Kollege aus Mecklenburg-Vorpommern bei ihren Amtskollegen für die Verbesserung eines koordinierten, länderübergreifenden vorbeugenden Hochwasserschutz eingesetzt. Vor allem die koordinierte Ausweisung von Überschwemmungsflächen im Oberlauf der Elbe stand dabei im Fokus der beiden Minister.
Foto / Gerhard Ziegler: Auch in Gartow hatte sich Umweltminister Stefan Wenzel gemeinsam mit Rebecca Harms (MdEP) während der Flut bei örtlichen Fachleuten informiert.