Seit einiger Zeit tauchen gehäuft Audionachrichten auf, die über den Nachrichtendienst "Whats App" verbreitet werden. Insbesondere Kinder und Jugendliche sind durch die darin enthaltene Todesdrohung geängstigt. Die Polizei warnt vor diesen Spam-Mails.
Kettenbriefe, die großes Unheil verkünden, wenn die Kette durch die Nichtweiterverbreitung
unterbrochen wird, gibt es schon seit vielen Jahren. Ebenso wird großer Reichtum und Gesundheit versprochen, wenn der Brief innerhalb kurzer Zeit an einen gewissen Personen- und Freundeskreis verteilt wird. Das Internet, insbesondere der Email-Verkehr, aber auch soziale Netzwerke, helfen den Erschaffern dieser Briefe, diese in Massen zu verteilen. So kursieren Kettenbriefe auch über Jahre hinweg noch im Internet und tauchen hier und da wieder auf.
Der Messengerdienst „WhatsApp“, der auf zahlreichen Smartphones bereits die SMS-Funktionen
abgelöst hat, bietet seit wenigen Wochen neben der Versendung von Text-, Video und Bildnachrichten nun auch Audio-Nachrichten an. Hier können Audio-Botschaften an die Empfänger im Adressbuch übermittelt werden.
Aktuell wird eine Drohung als Audio-Nachricht verschickt, die von Erwachsenen als Spaß
erkannt wird. Viele Kinder und Jugendliche jedoch können diese Nachricht nicht immer als
Scherz und Kettenbrief einordnen und fühlen sich durch die Nachricht tatsächlich
bedroht und sind verängstigt.
Dieser Kettenbrief in Audioform, gesprochen von einer Computerstimme, besagt, dass die
Nachricht durch den Empfänger in kurzer Zeit an mindestens 20 Empfänger weitergeleitet
werden muss. Geschieht dies nicht, so werden angeblich der Empfänger, aber auch die
Mutter des Empfängers zeitnah getötet.
Die Herkunft dieser Sprachnachricht ist derzeit noch unklar. Aus vielen Bereichen wurde
der Polizei berichtet, dass diese Nachricht bereits an Schulen im Umlauf ist und mehrere
Schüler sich verängstigt an die Eltern und Lehrer gewandt haben.
Die Polizei Niedersachsen empfiehlt deshalb:
- Besprechen Sie mit den Kindern dieses Phänomen!
- Empfehlen Sie den Kindern, die Nachricht zu löschen und nicht weiter zu verbreiten!
Hinweis der Polizei: Eine Strafanzeigenerstattung ist nicht erforderlich!