Richtlinien für die Soforthilfe sind da - Anträge können gestellt werden
Das Land Niedersachsen hat der Kreisverwaltung die Richtlinien zur Gewährung einer Soforthilfe für vom Hochwasser geschädigten Privathaushalte zur Verfügung gestellt.
Damit können betroffene Personen zur Überbrückung von akuten Notlagen die angekündigte Soforthilfe beantragen.
Bis zum 30.09.2013 können jetzt vom Hochwasser 2013 Betroffene finanzielle Unterstützung beim Landkreis Lüchow-Dannenberg beantragen.
Allen, die sich in den vergangenen Wochen bereits beim Landkreis wegen der Soforthilfe gemeldet hatten, wird der Antragsvordruck sowie ein dazugehöriges Merkblatt automatisch übersandt.
Weitere Antragsteller können die Unterlagen demnächst unter:
http://buergerservice.niedersachsen.de/portal/?SOURCE=PstListPSTID=306241882
abrufen.
Für darüber hinaus gehende Fragen im Zusammenhang mit der Soforthilfe-gewährung steht die Kreisverwaltung unter Tel: 05841/120-241 (Frau Stannek) oder per E-Mail: finanzen@luechow-dannenberg.de auch weiterhin zur Verfügung.
2013-06-28 ;
von
pm (autor),
asb (autor),
in Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow (Wendland), Deutschland
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