Thema: corona

Schärfere Regeln gegen Corona

Mit Einschränkungen im Privatbereich und Übernachtungsverboten für Reisende aus deutschen Hotspot-Gebieten reagiert Niedersachsen auf die steigenden Infektionsraten. Die neue Verordnung gilt bis zum 15. November.

Auch die niedersächsische Landesregierung will trotz steigender Infektionszahlen unbedingt einen zweiten Lockdown verhindern. Deswegen sollen die Gegenmaßnahmen in der jeweiligen Region nach einem Ampelsystem  angepasst werden.

Konkret wurden nun Beschränkungen im Privatbereich und für touristische Übernachtungen festgelegt.

Seit Samstag dürfen Gäste aus - täglich neu - festgelegten Risikogebieten in Deutschland nicht mehr in niedersächsischen Beherbungsbetrieben übernachten - es sei denn, sie können ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden ist. Die Beschränkungen betreffen aller Arten von Beherbungsbetrieben - Hotels und Pensionen ebenso wie Ferienhäuser, -wohnungen und ähnliche Betriebe.

Die Liste, welche Stadt/ welcher Landkreis aktuell als Risikoregion gilt, wird auf der Internetseite der Landesregierung veröffentlicht. Grundlage für die Festlegung als Risikoregion ist auch hier die sogenannte "Inzidenz"-zahl von mehr als 50 Neuinfizierten p ro Hunderttausend Einwohnern in sieben Tagen.


PRIVATE ZUSAMMENKÜNFTE

+++ Für alle Regeln gilt grundsätzlich immer, dass ein Abstand von 1,50 m eingehalten wird. +++ Und: Die Anzahl der zulässigen Teilnehmer an einer Veranstaltung kann vom Gesundheitsamt neu festgelegt werden, wenn in dem Gebiet, in dem die Wohnung oder der Veranstaltungsraum liegt, 35 oder mehr Infektionsfälle auf 100 000 Einwohner festgestellt werden.

Erstmalig werden in der Corona-Verordnung konkret Reegeln für den Privatbereich aufgestellt. Demnach sind private Treffen in den eigenen Räumlichkeiten nur mit jeweils nicht mehr als 25 Personen zulässig. Findet die Privatfeier unter freiem Himmel statt, dürfen bis zu 50 Menschen zusammenkommen.

Wer in einer Gaststätte oder einer sonstwie öffentlich zugänglichen Örtlichkeit feiert, kann bis zu 100 Gäste einladen. Aber: wer mit mehr als 50 Gästen feiern will, muss ab 18 Uhr auf Schnäpse und ab 22 Uhr auf jegliche Art von alkoholischen Getränken verzichten.

Es bleibt die Spielregel, dass Veranstaltungen mit bis zu 500 Besuchern stattfinden können, wenn die Zuschauer während der Veranstaltung sitzen. Hier muss die Maske nur dann getragen werden, wenn der Sitzplatz verlassen wird.

SONSTIGES

Busreisen

Die Klimaautomatik des Reisebusses muss auf Dauerventilation eingestellt sein - um einen stetigen Luftaustausch für die Fahrgäste zu gewährleisten.

Rückreise aus Risikogebieten

Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, muss sich für 14 Tage in Quarantäne begeben und das örtliche Gesundheitsamt (sofort) über die Einreise informieren. Risikogebiete werden gemeinsam vom Robert-Koch-Institut sowie mehreren Bundesministerien festgelegt, aktualisiert und hier! veröffentlicht.


Prostitution

Bordelle dürfen Freier nur nach telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung annehmen. Straßenprostitution ist verboten. Kontaktdaten müssen aufgenommen werden - wobei die angegebenen Daten mit dem Ausweis abzugleichen sind. Während des gesamten Aufenthalts im Bordell muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Laufzeit

Sowohl die Beherbungsverordnung als auch die allgemeine "Corona"-Verordnung sind am Wochenende in Kraft getreten. Die Corona-Verordnung ist bis zum 15. November begrenzt. Die Beherbungsverordnung hat kein Enddatum.

Beide Vorschriften sind in ihrem vollständigen Text hier! zu finden.

Bild von Willfried Wende auf Pixabay  Die Pflicht, Masken zu tragen, wird wohl noch lange bestehen bleiben - da geht der Trend zur Fünft(oder gar Siebt-?)maske, um immer eine frisch gewaschene zur Hand zu haben.




2020-10-10 ; von Angelika Blank (text),
in Niedersachsen, Deutschland

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