Bald kommt wieder die Zeit, in der Spaziergänge unter Eichenbäumen mit Jucken und flächigen Hautausschlägen enden könnten: noch immer können Forstfachleute keinen Rückgang der Eichenprozessionsspinner melden. Das Bundesumweltministerium stellte jedoch kürzlich in Aussicht, dass der Gesundheitsschutz für die Bevölkerung gesichert sei.
Bei der Vorstelllung des Bekämpfungskonzeptes Mitte März betonte Staatssekretärin Katharina Reiche: „Die anhaltende Vermehrung des Eichenprozessionsspinners hat vielerorts zu starken allergischen Reaktionen insbesondere bei Kindern und zu erheblichen Schäden an Baumbeständen geführt. Der Bund hat jetzt die Voraussetzungen geschaffen, damit die Länder eine effektive und praxistaugliche Bekämpfung auf den Weg bringen können. Durch den kombinierten Einsatz von mechanischen, organisatorischen und chemischen Maßnahmen ist es möglich, den Eichenprozessionsspinner lückenlos zu bekämpfen - rechtzeitig vor Frühjahrsbeginn.“
Neben der Entfernung von Raupen und Nestern und der kurzzeitigen
Sperrung von Wegen oder Flächen ist nach der Vorstellung des
Bundesumweltministeriums auch die Abtötung der Raupen durch den Einsatz
von Insekten abtötenden Wirkstoffen möglich. "Aufgrund des
Pflanzenschutzrechts können entsprechende Mittel im Wald
(Regelzulassung) und auf Flächen für die Allgemeinheit (Parks, Gärten)
angewendet werden. Für die Anwendung aus der Luft gibt es eine
Notfallzulassung nach Pflanzenschutzrecht. Eine solche Anwendung wurde
am 14. März 2013 für Brandenburg genehmigt," so die Staatssekretärin.
Eine Befliegung im Dienste des Gesundheitsschutzes ist weiterhin
allerdings nur mit einigen wenigen Mittel möglich, deren
Umweltverträglichkeit von Naturschützern angezweifelt wird.
Das Bundesumweltministerium sieht das kürzlich vorgestellte Papier als "Konzept" an - bei Lichte betrachtet handelt es sich aber wohl lediglich um eine Übersicht der für die verschiedenen Anwendungsbereiche zugelassenen Bekämpfungsmittel. Aber immerhin: die Fleißarbeit des BMU liefert jetzt den betroffenen Eigentümern eine umfangreiche Liste der zugelassenen Mittel, denn bisher sahen sich betroffene
Grundstücks- und Waldbesitzer mit einem schier undurchdringlichen
Dschungel von Behördenzuständigkeiten konfrontiert - die Zulassungslage
blieb unübersichtlich.
Das Bundesumweltministerium hatte die für die Zulassung von
Biozid-Produkten zuständigen Fachbehörden – die Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als Zulassungsstelle für Biozide
in Deutschland zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) – gebeten, in Abstimmung mit
dem für die Zulassung für Pflanzenschutzmittel zuständigen Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine abgestimmte
Aufbereitung der vorliegenden Daten vorzunehmen.
Das Ergebnis ist die jetzt vorgestellte Übersicht, die die Anwender vor
Beginn der Bekämpfung in diesem Frühjahr über die Zulassungssituation in
Deutschland informieren soll. Des weiteren sollen die Eigentümer nun leichter geeignete Mittel für die
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners identifizieren können.
Grundsätzlich ist demnach zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung der Einsatz der Mittel Diflubenzuron und Lambda-Cyhalothrin sowohl
für den manuellen Bodeneinsatz als auch für die Besprühung durch
Luftfahrzeuge zulassungsfrei möglich - bis auf weiteres jedenfalls, denn
Diflubenzuron befindet sich im Zulassungsverfahren bei der EU und
könnte bei Ablehnung demnächst nicht mehr zur Verfügung stehen. Die
zulassungsfreie Anwendung von Lambda-Cyhalothrin ist gesichert nur noch
bis zur Einreichfrist im September 2013 möglich. Sollte danach kein
Zulassungsantrag vorliegen, steht dieses Mittel nicht mehr zur
Verfügung.
Zum Schutz der Bäume (Pflanzenschutzrecht) und im öffentlichen Bereich stellt sich die Zulassungslage noch differenzierter dar.