Ab 1. Oktober darf wieder gesägt werden

Öffentlich lüchow 30|09|2020

Ab 1. Oktober dürfen Bäume, die außerhalb von Gärten und Wäldern stehen, wieder beschnitten oder gefällt werden. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen auf Herbst und Winter (bis Ende Februar) beschränkt. Dasselbe gilt für Hecken, Gebüsche oder andere Gehölze.

Innerhalb von Landschaftsschutzgebieten ist vorab zusätzlich eine Zulässigkeitserklärung des Landkreises Lüchow-Dannenberg erforderlich, dies teilt die untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung mit. In den Naturschutzgebieten sind die Vorgaben der Schutzgebietsverordnungen zu beachten. Für die Gemeinde Luckau gibt es zudem eine Baumschutzsatzung.

Eine Übersicht über alle Schutzgebiete bietet der interaktive Kartendienst „Online-Navigator“ des Landkreises unter
www.luechow-dannenberg.de/navigator (Rubrik "Natur und Landschaft").

Bei Fragen hilft die untere Naturschutzbehörde gerne weiter: Tel. 05841 / 120-510, E-Mail: naturschutz@luechow-dannenberg.de.

29439 Lüchow, Deutschland

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