Ab Freitag nur noch beschränkte Wasserentnahme

Nachrichten lüchow 22|06|2023

Der Landkreis schränkt die Wasserentnahme ab Freitag per Allgemeinverfügung ein. Demnach ist bis auf Weiteres die Bewässerung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen und Rasenflächen sowie von Sportanlagen wie Fußball-, Golf-, Reit- und Tennisplätzen mit Weitwurfregnern (Beregnungskanonen), Berieselungsanlagen und Rasensprengern täglich in der Zeit von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr ab einer Temperatur von 25 Grad Celsius untersagt.

Außerdem ist es zu keiner Zeit gestattet, mit Pumpen oder Bewässerungsanlagen (siehe oben) zu bewässern, wenn Windstärke 5 Bft (entspricht 29 km/h) erreicht wird. Maßgeblich sind jeweils die Daten der Wetterstation Lüchow. Diese können auf den Seiten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) abgerufen werden.

Die Untersagung gilt für die Entnahme von Grundwasser aus Brunnen und aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung sowie für die Feldberegnung mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis und vorübergehenden Duldungen. Jegliche private Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtungen ist ebenfalls untersagt.

Die Allgemeinverfügung tritt am 23. Juni in Kraft und gilt bis einschließlich 31.10.2023 bzw. bis zum Widerruf.

29439 Lüchow, Deutschland

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