Ab Montag wieder Stallpflicht für Geflügel

Nachrichten lüchow 07|01|2022

Für Federvieh heißt es ab Montag wieder: ab in den Stall. Das Veterinäramt befürchtet, dass die derzeit in Norddeutschland grassierende "Vogelgrippe" auch Geflügel im Landkreis ereilt.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Stallpflicht für Geflügel im gesamten Kreisgebiet in Lüchow-Dannenberg vorschreibt. Die Verfügung tritt am Montag, den 10. Januar 2022, in Kraft und besteht bis zur offiziellen Aufhebung.

"Alle Geflügelhalterinnen und -halter im Landkreis sind aufgefordert, ihr Geflügel ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung (Schutzvorrichtung), zu halten", heißt es in der Verfügung. Neben der Aufstallung sind weitere Biosicherheitsmaßnahmen entsprechend der Geflügelpestschutzverordnung einzuhalten. Bei Krankheitsanzeichen in der Geflügelhaltung, wie einer plötzlichen Abnahme der Legeleistung oder vermehrten Todesfällen, muss von der Geflügelhalterin oder dem -halter unverzüglich ein Tierarzt zur Abklärung hinzuzuziehen.

Der Landkreis sieht die Notwendigkeit einer Stallpflicht für Geflügel gegeben, nachdem in den umliegenden Landkreisen das Virus bereits bei mehreren verendeten Wildvögeln nachgewiesen worden sei. "Lüchow-Dannenberg ist Wildvogeldurchzugsgebiet für wildlebende Watt- und Wasservögel und bietet mit der Elbe, dem Gartower See und mehreren Feuchtgebieten Rast- und Brutplätze für die Wildvögel," heißt es in der Begründung weiter. "Sowohl das Zugverhalten als auch das Winterwetter begünstigen die Virusausbreitung." Mit dem Erlass der Allgemeinverfügung folge der Landkreis der Empfehlung des Friedrich-Löffler-Instituts, das einen Eintrag des Virus in den Hausgeflügelbestand ohne eine Aufstallungspflicht als sehr hoch einschätzt, heißt es in der Landkreis-Mitteilung weiter.

Wer verendete in der Nähe von Wasser lebende Wildvögel, Greife oder Rabenvögel entdeckt, sollte den Fund dem Veterinäramt des Landkreises Lüchow-Dannenberg mitteilen: Tel.: 05841 / 120-286 oder per E-Mail an veterinaerwesen@luechow-dannenberg.de. Die Tiere werden dann fachgerecht beprobt und entsorgt, um eine Verschleppung der Geflügelpest zu verhindern. Finder sollten vermeiden, Wildvögel oder ihre Ausscheidungen zu berühren.

Auf der Landkreis-Website steht ein Merkblatt zur Verfügung, das darüber informiert, worauf Geflügelhalter während der Aufstallung achten müssen. Die gesamte Allgemeinverfügung ist hier einsehbar.

29439 Lüchow, Deutschland

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