Wer noch einen alten "Lappen"-Führerschein hat, sollte bald dafür sorgen, dass er bald umgetauscht wird, denn am 19. Januar nächsten Jahres läuft die erste Frist für den Umtausch ab - jedenfalls für dijenigen, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und deren Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Der Landkreis bietet hierfür am 22. November eine Sonderaktion an.
„Es hat sich gezeigt, dass es hier noch einen großen Terminbedarf gibt, um den Umtausch des Führerscheins zu beantragen. Daher öffnet die Führerscheinstelle für diese Führerscheininhaberinnen und -inhaber am Montag, den 22. November 2021, von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr ohne vorherige Terminvergabe.“, teilt die Fachdienstleiterin des Straßenverkehrsamtes Teresa Jürges mit.
Für einen reibungslosen Ablauf ist es wichtig, dass der alte Papierführerschein, der Personalausweis und ein biometrisches Lichtbild mitgebracht werden. Bürgerinnen und Bürger, deren Führerschein nicht durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg ausgestellt wurde, müssen vorab bei der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift beantragen. „Ohne diese kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Die Karteikartenabschrift wird von der ausstellenden Behörde direkt an den Landkreis Lüchow-Dannenberg geschickt.“, informiert Jürges.
Für diejenigen, die wissen wollen, welche Fristen gelten, hat der ADAC eine Übersicht zusammengestellt. Übrigens: der Führerschein im Scheckkartenformat muss auch umgetauscht werden. Hierfür gelten andere Fristen, die ebenfalls auf der ADAC-Seite zu erfahren sind.