Wir machen keine Aprilscherze. Wir respektieren die Aufforderung/ Empfehlung/Vorgabe/ Weisung des Bundesgesundheitsministeriums. Deswegen hier nur der amtliche Irrsinn.
Sachsen-anhalt: (§3, Abs 2 der verordnung): Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt sind untersagt. Dies gilt auch für Reisen, die zu Freizeitzwecken, zu Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme von vermeidbaren oder auf-schiebbaren Maßnahmen der medizinischen Versorgung, Vorsorge oder Rehabilitation unternommen werden. Untersagt werden ferner Reisebusreisen. Lt. auskunft der Pressestelle wird man auch zum Zweitwohnsitz nur durchgelassen, wenn man einen triftigen Grund angeben kann.
Was ein triftiger Grund ist, ist uns nicht bekannt.
Brandenburg ... Das Betreten öffentlicher Orte wird bis zum 5. April 2020 (24 Uhr) untersagt. Öffentliche Orte im Sinne von Satz 1 sind insbesondere öffentliche Wege, Straßen, Plätze, Verkehrseinrichtungen, Grünanlagen und Parks.
Fakenews: Das Gerücht, dass sich Fluchthilfe Organisationen gegründet hätten, die Menschen aus den Ballungszentren helfen aufs Land in ihre Zweitwohnsitze zu gelangen, ist falsch und verantwortungslos! Angeblich seien Pläne der Stasi aufgefunden worden in denen ehemalige geheime Grenzdurchlässe verzeichnet sind.
Fakenews: Es ist weiterhin falsch, dass bei ebay gefälschte Nummernschilder für die östlichen Landkreise zu kaufen seien. Auch diese kriminellen Handlungen sind nur ein Versuch die Bevölkerung in Zeiten der Krise zu verunsichern. Wahrscheinlich sind all diese Berichte plumpe Fälschungen aus russischen Trollfabriken.
Wahr ist (Berliner Bußgeldkatalog) Wer eine Veranstaltung mit weniger als drei Teilnehmern durchführt oder besucht, muss mit einer Geldbuße bis 2500 Euro (Veranstalter) oder 500 Euro (Besucher) rechnen.
Was ist eine Veranstaltung mit weniger als 3 Teilnehmern? Ah natürlich eine Veranstaltung mit 1-2 Teilnehmern