Im Herbst dieses Jahres geht die Suche nach dem Standort für ein zukünftiges Endlager für hochradioaktiven Abfall in eine neue Runde. Im September werden in einem Zwischenbericht die Teilgebiete vorgestellt, in denen obertägige Erkundungen, ob ein Endlager für hochradioaktiven Müll dort möglich sein könnte, stattfinden werden. Ob Gorleben dann in die nächste Runde geht, ist ungewiss. Nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) ist beides möglich: Ausschluss oder weitere Erkundung (wobei die obertägige Erkundung in Gorleben so gut wie abgeschlossen ist).
"Nach Ausschluss der Gegenden, die ungünstige geologische Grundvoraussetzungen aufweisen, werden dann auch
Regionen außerhalb des Wendlands erstmals mit der Möglichkeit eines Atommülllagers in ihrer unmittelbaren Nähe konfrontiert sein," so die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI). Erneut wies die BI darauf hin, dass der Salzstock Gorleben nicht nur aus geologischen Gründen für die Einlagerung von hochradioaktiven Abfalls ungeeignet ist.
Im Auftrag der Bürgerinitiative (BI) befasste sich die Hamburger Anwältin Dr. Michéle John mit der Frage, welche Bedeutung die Fachkonferenz Teilgebiete hat. Die BI kritisiert, dass nach der Vorstellung des Zwischenberichts lediglich zwei Wochen vergehen, bis der Bericht auf einer öffentlichen Fachkonferenz (17./18. Oktober) diskutiert wird. „Vierzehn Tage Einarbeitungszeit für eine derart komplexe Materie ist viel zu wenig“, beklagt Martin Donat. „Wir im Wendland sind ja permanent mit der Thematik befasst, aber Menschen in anderen Regionen werden mit einer solchen Zeitvorgabe überrumpelt! Für uns stellt sich die Frage, ob nach der Vorlage des BGE-Zwischenberichts und noch vor Einberufung einer ersten Fachkonferenz Teilgebiete eine angemessene Lesezeit sowie Informationsveranstaltungen zur Erläuterung des Berichts angeboten werden können."
Auch Rechtsanwältin Michele John kommt in ihrem Gutachten zu der Einschätzung, dass die Öffentlichkeitsarbeit laut StandAG anders stattfinden soll . "Der Gesetzgeber hat im StandAG nicht geregelt, wieviel Zeit zwischen Vorstellung des Zwischenberichts und der Fachkonferenz vergehen soll. Aber nach den im Standortauswahl-Gesetz festgelegten Grundsätzen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist den Teilnehmern zur gründlichen Vorbereitung auf die Erörterung des Zwischenberichts bereits zum ersten Termin ausreichend Zeit zur Verfügung zu stellen. Als angemessene Vorbereitungszeit dürfe ein Zeitfenster von mindestens zwei bis drei Monaten vor dem ersten Termin zur Konferenz angenommen werden.
Die vollständige BI-Mitteilung und das juristische Gutachten findet sich hier.