Vor neun Jahren beschloss die Bundesregierung den Atomausstieg. Nun hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass den Energiekonzernen ein Ausgleich für nach dem Atomausstieg nicht mehr verstrombare Teile dieser Elektrizitätsmengen zusteht. Die Bundesregierung war bereits mit dem BVerfG-Urteil vom 6. Dezember 2016 verpflichtet worden, das Gesetz in diesem Sinne neu zu regeln.
Dass die Bundesregierung dieser Verpflichtung bis heute nicht nachgekommen ist, war der Haupt-Beanstandungspunkt in dem heute veröffentlichten BVerfG-Beschluss. Mit dem Urteil von 2016 hatte das BVerfG verfügt, dass eine Regelung getroffen werden muss, die "eine im Wesentlichen vollständige Verstromung der den Kernkraftwerken ... zugewiesenen Elektrizitätsmengen sicherstellt oder einen angemessenen Ausgleich für nicht mehr verstrombare Teile dieser Elektrizitätsmengen gewährt. "
**BI: "Das ist mehr als ärgerlich"
„Das ist mehr als ärgerlich“, merkt die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) an, "zumal Vattenfall nun mit der raschen Abschaltung der Pannenreaktoren Brunsbüttel und Krümmel Geld machen will."
Als die Verantwortung für die Atommüll-Entsorgung neu geregelt wurde, zahlte Vattenfall gerade einmal 1.8 von insgesamt 24 Milliarden Euro in den Entsorgungsfonds – „eine lächerliche Summe angesichts der Kosten, die auf die Gesellschaft für die Zwischen- und Endlagerung der nuklearen Hinterlassenschaften der Konzerne zukommen“, so BI-Sprecher Wolfgang Ehmke .„Dass Vattenfall, weil auf dem Papier Reststrommengen ihrem Gelt(d)ungsbereich zugeschrieben wurden, nun Kasse machen will, ist aus Sicht des Konzerns zwar nachvollziehbar, gesellschaftlich aber verwerflich. Bleibt der schwache Trost, dass am Atomausstieg nicht gerüttelt wurde.“