Die Landesregierung hat die jetzigen Corona-Regeln bis Ende September verlängert.
Hier noch einmal die wichtigsten Vorschriften;
FFP2-Maskenpflicht
- in Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen
- in Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.
- in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
- im öffentlichen Personen- und Nahverkehr
Vorlage eines negativen Testnachweises
- in Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen
- in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
- in Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs etc.
--- Das gilt auch für Geimpfte (inkl. Booster) und Genesene! ---
Aktuelle Impfregeln:
Die vierte Booster-Impfung wird aktuell für Menschen ab 60 Jahren und Mitarbeitende in Pflege- und Gesundheitsberufen empfohlen.
Ab 1. Oktober ändern sich die Regeln für den vollständigen Impfschutz. Wer nur zweimal geimpft ist, muss dann zusätzliche Bedingungen wie zum Beispiel (unter anderem) eine überstandene Infektion erfüllen. Als vollständig geimpft gelten weiterhin alle, die drei Impfungen nachweisen können. Detaillierte Information hierzu gibt es hier!