Insgesamt 85 Millionen Euro können Kommunen im Jahre 2023 für die Geflüchtetenversorgung vom Bund bzw. Land erhalten.
Niedersachsen und die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) hatten sich kürzlich über die Verwendung der Bundesmittel für Vertriebene aus der Ukraine geeinigt. Der Bund hatte zugesagt, die Länder und Kommunen im Jahr 2023 pauschal mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro bei ihren Mehraufwendungen zu unterstützen. Auf Niedersachsen entfällt dabei ein Anteil von 143 Millionen Euro, von denen die Kommunen 78 % erhalten, also 112 Millionen Euro. Der Verteilungsschlüssel, mit dem festgelegt wird, wieviel die einzelne Kommune aus diesem Topf erhält, ist noch nicht klar.
Aus den zur Verfügung stehenden Mitteln können die Kosten für Bereitstellung von Sammel- oder Notunterkünften finanziert werden. Des weiteren können sie zur Unterstützung bei den Unterbringungskosten für Vertriebene aus der Ukraine eingesetzt werden.
Das Kontingent geht an die kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, also die Landkreise, um die 2023 entstehenden Aufwendungen bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung vollständig abzudecken. Die Mittel werden nach dem tatsächlichen Bedarf der jeweiligen Kommune abgerechnet.
Für Thomas Raubuch, erster Samtgemeinderat Lüchows, ist das zwar eine "schöne Nachricht". Er kann aber noch nicht einschätzen, was das konkret für die Samtgemeinde bedeutet. "Eine erste Abschätzung von denen, die sich damit beschäftigt haben, ist, dass es nicht reichen wird", so Raubuch.
Die Samtgemeinden im Kreis haben bis heute große Schwierigkeiten, Geflüchtete unterzubringen. Zuletzt war es eine Turnhalle und ein leerstehendes Firmengebäude, die von Geflüchteten genutzt werden konnten/können.
Die Lüchower Turnhalle konnte inzwischen aber für die Nutzung als Schul-Sporthalle wieder freigegeben werden.