Ehrenamtlich arbeitende Vereine können sich ab sofort gezahlte GEMA-Gebühren vom Land ersetzen lassen.
Seit dem 1. November 2024 übernimmt das Land die GEMA-Gebühren bei zahlreichen Vereinsfesten. Ehrenamtliche Vereine können sich nun die Kosten bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik bis zu vier Mal im Jahr erstatten lassen.
Die Veranstaltungen müssen aber - wie bisher auch - vorher im Online-Portal der GEMA angemeldet werden. Nur dann können die Gebühren ersetzt werden. Im Portal sind auch die konkreten Bedingungen erklärt, unter denen die Kosten übernommen werden. Zum Beispiel muss bei Live-Musik im Anschluss an die Veranstaltung die Liste gespielter Lieder, die sogenannte Setlist, angegeben werden. Für das laufende Jahr stellt das Land 167.000 Euro bereit. In den kommenden Jahren stehen bis zu eine Million Euro jährlich zur Verfügung.
Für die niedersächsischen Sportvereine im Landessportbund gibt es bereits eine andere Vereinbarung mit der GEMA. Sie sind deshalb von der Regelung ausgenommen.
Mehr Informationen und zu den Voraussetzungen: https://www.gema.de/de/musiknutzer/ehrenamtliche-vereine-in-niedersachsen
Foto| Angelika Blank: Auch Kirchenchöre (Hier die kleine Kantorei Gartow) müssen für die öffentlich gesungenen Lieder GEMA-Gebühren bezahlen - ebenso wie Kindergärten und Schulen.