Am Freitag teilte die GNS (Gesellschaft für Nuklear Service) mit, dass das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) den Transport von drei Rücktransporten mit radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im englischen Sellafield in das Zwischenlager in Biblis genehmigt hat.
Mit dem für das Frühjahr 2020 geplanten Transport sollen sechs Castorbehälter (HAW28M) nach Biblis gebracht werden. Nach Informationen der GNS hat die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) die Aufbewahrungsgenehmigung zur Einlagerung der verglasten Wiederaufarbeitungsabfälle in das Zwischenlager Biblis bereits Ende Dezember 2019 erhalten.
Hintergrund:
Von 1976 bis 2005 war es in Deutschland üblich, abgenutzte Brennelemente in die Wiederaufarbeitung zu geben. Dazu hatten die deutschen Kernkraftwerksbetreiber umfassende Verträge mit den Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague/Frankreich und Sellafield /England abgeschlossen. Neben dem wiederverwertbaren Kernbrennstoff fällt bei der Wiederaufarbeitung auch radioaktiver Abfall an. Die beteiligten Unternehmen haben sich zur Rücknahme ihrer Abfälle vertraglich verpflichtet.
Darüber hinaus bestehen völkerrechtliche Vereinbarungen zwischen Deutschland und Frankreich bzw. Großbritannien, die die Rücknahme sicherstellen. Gemäß Atomgesetz (§ 9a Absatz 2a) haben die Energieversorger dafür Sorge zu tragen, dass die verbliebenen radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung zurückgenommen und in standortnahe Zwischenlager in Deutschland transportiert werden.
(Quelle: GNS)