Einkommensschwache Familien bekommen im August einmalig einen "Kinderfreizeitbonus" in Höhe von 100 Euro.
Mit dem Angebot sollen Kinder und Jugendliche Unterstützung erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen zu können.
Den Familien, die Leistungen vom Jobcenter - Kinderzuschlag - bekommen, wird der Bonus automatisch im August ausgezahlt. Das gilt auch, wenn neben dem Kinderzuschlag noch Wohngeld bezogen wird.
Wer jedoch nur Wohngeld bekommt und keinen Kinderzuschlag, muss einen separaten Antrag bei der Familienkasse stellen. Gleiches gilt für Leistungsberechtigte, die für ihr Kind nur Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten.
Um den bürokratischen Aufwand für die Leistungsberechtigen im Landkreis Lüchow-Dannenberg zu verringern, wird der Landkreis allen Leistungsberechtigten die notwendigen Anträge in der letzten Juli-Woche zusenden, informiert Stephanie Ehrhardt, Fachdienstleiterin des Fachdienstes 57 – Soziales und wirtschaftliche Hilfen. Die Antragsvordrucke können alternativ auch unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus heruntergeladen werden.
Die vollständig ausgefüllten Anträge müssen anschließend per Post an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder per E-Mail an kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de geschickt werden.
Bei Fragen zum Kinderfreizeitbonus steht die Bundesagentur für Arbeit unter der Servicenummer 0800 / 4 5555 43 bereit.