Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die Klage der Gruppe Alba wegen Änderung der Sitzverteilung in Ausschüssen zurückgewiesen.
Hintergrund ist ein kompliziertes Verfahren nach der Kommunalverfassung: Grundsätzlich steht einer Gruppe ein Stimmrecht in allen Ausschüssen zu. Der dreiköpfigen Gruppe aus zwei AfD-Abgeordneten und Sabine Römer (dieBasis) hätte dieses Recht zugestanden. Da aber die SPD/Grüne/Soli sich kurzfristig ebenfalls zu einer Gruppe zusammengeschlossen hatten, die 16 Mitglieder umfasste, verlor die Gruppe Alba ihren Sitz wieder.
Dagegen klagte die Gruppe vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg. Das Gericht sollte feststellen, dass Alba im beschlussberechtigten Kreisausschuss ein stimmberechtigter Sitz zustehe. Da die Gruppe SPD/Soli/Grüne sich aber erklärtermaßen nur aus dem Grund zusammengeschlossen hatte, die Stimmberechtigung der Alba-Gruppe zu verhindern, ansonsten aber fraktionsgemäß weiterarbeitete, sollte das Gericht darüber hinaus feststellen, dass es sich um eine rechtswidrige Zählgemeinschaft handele, der kein Gruppenstatus zusteht.
Am Freitag teilte die Kreisverwaltung mit, dass das Verwaltungsgericht Lüneburg nun die Klage der Gruppe Alba mit der Begründung abgewiesen hat, dass die Sitzverteilung und das Stimmrecht nicht zu beanstanden seien.