Landkreis wird Wasserentnahmen einschränken

Nachrichten lüchow 19|06|2023

Nach dem Altmarkkreis wird nun auch der Landkreis Lüchow-Dannenberg die Wasserentnahme einschränken. „Auch in diesem Jahr ist wieder mit einer andauernden Trockenperiode und hohen Tagestemperaturen zu rechnen, deswegen ist ein sparsamer Umgang mit dem Grundwasser unbedingt erforderlich", sagt Landrätin Dagmar Schulz".

Der Landkreis wird deshalb in dieser Woche eine Allgemeinverfügung erlassen. Dann dürfen land- und forstwirtschaftliche Flächen, aber auch private Grünflächen und Gärten, sowie Sportanlagen nicht mehr mit Beregnungskanonen oder Rasensprengern uneingeschränkt bewässert werden. „Vor allem bei Sonnenschein verdunstet bei der Beregnung tagsüber eine wesentliche Menge Wasser, noch bevor es am Boden ankommt“, erklärt Martin Riedel von der Unteren Wasserbehörde. Am sinnvollsten und effizientesten sei die Bewässerung in der Nacht bis in die frühen Morgenstunden, sofern es nicht windig ist. In der Allgemeinverfügung werden die Details geregelt.

Das Beregnungsverbot wird für Brunnenwasser ebenso wie für Trinkwasser gelten. Und die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtungen wird ebenfalls untersagt. Mit Eimern oder Gießkanne ist die Wasserentnahme weiterhin zulässig, sofern der sparsame Gebrauch eingehalten wird.

"Denn nicht nur Ackerflächen, Gemüsepflanzen oder Blumen werden durch Wassermangel bedroht, sondern auch die in den Oberflächengewässern lebenden Tiere und Pflanzen, die ohne Wasser nicht überleben können. Im vergangenen Jahr waren zahlreiche Tümpel, Gräben oder Bäche ausgetrocknet", so Riedel.

Bild von Manfred Richter auf pixabay. Bewässern mit der Gießkanne bleibt weiterhin erlaubt.

29439 Lüchow, Deutschland

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