Bis jetzt konnten Betriebe der Lebensmittelbranche die notwendige Belehrung ihrer Mitarbeiter selber durchführen.
Am 1. September läuft diese Ausnahmegenehmigung aus. Die Belehrung wird ab dem 1. September 2021 wieder im Kreishaus Lüchow durchgeführt, teilt das Gesundheitsamt mit.
Grundsätzlich müssen Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeiten, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Erstbelehrung durch ein Gesundheitsamt, zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln, erhalten. Zusätzlich hat der Arbeitgeber die eigenen Mitarbeiter nach Aufnahme ihrer Tätigkeit generell ergänzend zu schulen. Diese Schulung ist durch den Arbeitgeber zu dokumentieren und alle zwei Jahre zu wiederholen.
Ab dem 1. September 2021 müssen Personen, die durch die Sonderregelung aufgrund von Corona lediglich durch Ihren Arbeitgeber eine Erstschulung erhalten haben, die Erstbelehrung beim Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg nachholen. Die durch den Arbeitgeber erhaltene Erstschulungs-Bescheinigung verliert ab September innerhalb von vier Wochen ihre Gültigkeit.
Anmeldungen zur Erstbelehrung im hygienischen Umgang mit Lebensmitteln werden unter Tel.: 05841 / 99590-35 entgegen genommen. Auch bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen des Zweckverbandes zur Seite. Zur Belehrung ist ein Personalausweis mitzubringen, die Kosten belaufen sich auf 26,00 Euro. Eine EC-Kartenzahlung ist nicht möglich.