Öffentliche Veranstaltungen mit Osterfeuern sind auch in diesem Jahr nicht zulässig. Darauf weisen das Niedersächsische Gesundheitsministerium sowie das Umweltministerium hin.
"Auch die am Montag in Kraft getretene Corona-Verordnung lässt hier keine Ausnahmen zu," heißt es aus dem Ministerium. "Im Gegenteil: In der Zeit vom 2. April bis zum Ablauf des 5. April 2021 sind ohnehin jegliche Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit unzulässig, auch wenn die Personen das Abstandsgebot einhalten.“
Das Umweltministerium weist darauf hin, dass der private Betrieb von Feuerschalen und Feuerkörben erlaubt ist, solange sie mit geeignetem Brennmaterial betrieben werden.