Freunde nächtlicher Feuer dürfen sich freuen: dieses Jahr sind Osterfeuer wieder erlaubt - unter den Vorgaben der Mitte April gültigen niedersächsischen Corona-Verordnung. Wer ein Osterfeuer entzünden möchte, muss dieses zuvor jedoch beim zuständigen Ordnungsamt in Gartow, Dannenberg oder Lüchow anmelden, teilt der Landkreis mit.
Die Rathäuser bitten darum, sich in diesem Jahr auch um die Schutzmaßnahmen der Natur ganz besonders sorgsam zu kümmern. "Mitte April ist damit zu rechnen, dass in bereits länger aufgeschichteten Holz- und Reisighaufen bereits Vögel brüten und auch andere Tiere in den Brennmaterialien Unterschlupf gefunden haben," appelliert die Kreisverwaltung an die Osterfeuer-Aufbauer.
Des Weiteren gibt es folgende Regeln:
- Die Haufen sollen möglichst erst eine Woche vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden. Bei einer früheren Anlieferung sei eine mindestens wöchentliche Umlagerung des Materials vorzunehmen. Kurz vor dem Anzünden sollte dann nochmals um- und aufgeschichtet werden.
- das Abbrennen von aufgeschichteten Haufen, in denen sich Nester befinden, ist nicht zulässig und eine Ordnungswidrigkeit oder in bestimmten Fällen sogar eine Straftat.
- Generell darf vom Ostersamstag bis zum Ostermontag ein Osterfeuer entzündet werden.
- Die Brauchtumsfeuer sollen pätestens 14 Tage vorher, also bis zum 01. April, unter Angabe von Datum und Ort angemeldet werden. Wichtig ist dies auch, damit die örtliche Feuerwehr rechtzeitig informiert werden kann.
- Osterfeuer dürfen nur an geeigneten Plätzen abgebrannt werden.
- Es ist auf einen ausreichenden Abstand zu Häusern, Bäumen und anderen brennbaren Materialien zu achten.
- Frisches Grün, Altreifen, behandeltes Holz und Ähnliches dürfen nicht verbrannt werden.
Weitere Informationen erteilen die Ordnungsämter.