Reparaturarbeiten an der Kreisstraße 8

Nachrichten 29|11|2022

Am 01. und 02. Dezember 2022 werden an der Kreisstraße 8 notwendige Reparaturarbeiten durchgeführt, teilt die Kreisverwaltung mit. Aufgrund erheblicher Schäden sei es erforderlich, die K 8 im Bereich zwischen Bellahn und Sallahn sowie zwischen Sallahn und Karmitz zu reparieren. Während der Bauarbeiten kommt es zu Behinderungen, weil die Fahrbahn für die Dauer der Arbeiten gesperrt werden muss.

Im Rahmen der Reparatur werden punktuell ca. 2 Meter Breite Streifen abgefräst und mit einer Trag-Deckschicht versehen. Die eingesetzten Maschinen bewirken, dass keine ausreichende Restfahrbahnbreite verbleibt, weshalb die Fahrbahn während der Arbeiten am 1. und 2. Dezember komplett gesperrt werden muss.

Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich auf die Sperrung einzustellen und an diesen beiden Tagen eine andere Route einzuplanen. Eine Umleitung ist über Dannenberg ausgeschildert.

Weiter teilt die Kreisverwaltung mit, dass voraussichtlich im Januar 2023, wenn die Witterung es zulässt, im Bereich Sallahn ein Rahmendurchlass an der K 8 erneuert wird. Bei diesen Arbeiten wird es erneut zu Behinderungen kommen, die eine Sperrung der K 8 zwischen Sallahn und Mützingen erforderlich macht.

Hintergrund:
Ursprünglich waren komplexe Ausbaumaßnahmen an der Kreisstraße 8 geplant. Dagegen gab es heftige Proteste von Naturschützern. Die Proteste richteten sich hauptsächlich gegen die Fällung von zahlreichen Bäumen längs der Straße. Außerdem sind die Gegner der Sanierung davon überzeugt, dass angesichts des Umfangs der geplanten Arbeiten ein Planfeststellungsverfahren mit entsprechender öffentlicher Beteiligung hätte stattfinden müssen.

Eine Klage der Gegner der Baumaßnahmen hatte zumindest teilweise Erfolg: das Oberverwaltungsgericht Lüneburg sprach ihnen ein Klagerecht zu und ordnete an, dass die Bauarbeiten ruhen müssen, bis in der Sache eine Gerichtsentscheidung gefällt worden ist. Außerdem merkte das Gericht an, "dass es auf den ersten Blick zumindest nicht zwingend nachvollziehbar erscheint, dass eine Fällung von über 50 Bäumen erforderlich wird, wenn eine Verbreiterung nur im Kurvenbereich stattfinden soll."

Daraufhin stoppte die Verwaltung das Bauverfahren. Vom Kreisausschauss erhielt sie außerdem den Auftrag, die Verhandlungen einzustellen und dafür zu sorgen, dass das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht eingestellt wird.



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