Schutzstatus von Ukraine-Geflüchteten bis März 2025 verlängert

Nachrichten lüchow 10|02|2024

Der Landkreis erinnert daran, dass die bisher ausgestellten Aufenthaltstitel für Ukraine-Geflüchtete ihre Gültigkeit behalten – es muss kein neues Dokument beantragt werden. Die Betroffenen müssen keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig.

Auch wenn auf dem Dokument die Gültigkeit abgelaufen ist, bleibt dieser Aufenthaltstitel gültig und kann bei Institutionen (Banken, Post, Wohnungsvermietung, ...) vorgelegt werden. Es wird keine neue Karte (Aufenthaltstitel) ausgestellt.

Hier! gibt es diese Mitteilung auch auf ukrainisch.

HINTERGRUND:

Nachdem sich die EU-Mitgliedstaaten bereits Ende September auf eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ukrainischer Geflüchteter in der EU geeinigt haben, hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die bereits erwartete Rechtsverordnung für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse bis zum 4. März 2025 in Deutschland festgelegt.

Rechtsgrundlage: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/334/VO.html

29439 Lüchow, Deutschland

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