Auch dieses Jahr sind Osterfeuer nicht erlaubt. Nix mit Feuer, Bier und Bratwurst.
In allen Gemeinden unseres Landkreises dürfen auch dieses Jahr keine Osterfeuer stattfinden. So beschlossen es die Bürgermeister in ihrer gemeinsamen Runde.
Lediglich darf Grüngut und Astwerk auf gemeindeeigenen Flächen abgebrannt werden - ohne öffentliche Ankündigung, ohne Publikum und ohne "Event", wie es ein Samtgemeindeverantwortlicher der Samtgemeinde Lüchow erläuterte. Die zuständige Gemeinde muss sich von der unteren Abfallbehörde eine Genehmigung für das Abbrenen holen, wobei die üblichen Regeln - Umschichten, wenn das Holz schon länger aufgeschichtet liegt und Einbeziehung der Feuerwehr - auch hier gelten.