Vierbeiner im Fluchtgepäck: Tier-Paten und -Unterkünfte gesucht

Nachrichten lüchow 01|04|2022

Viele Geflüchtete kommen nicht nur mit Kindern, sondern auch mit Haustieren -zum Beispiel Katze, Hund oder Frettchen. In den Ankunftszentren, wie aktuell beispielsweise in der Turnhalle am Gymnasium Lüchow, können jedoch keine Tiere beherbergt werden.

Um die Geflüchteten und ihr Haustier im Idealfall nicht voneinander zu trennen, sucht der Landkreis Lüchow-Dannenberg nun gezielt nach Menschen, die Unterkünfte für Mensch und Tier anbieten können oder die alternativ bereit sind, für eine gewisse Zeit eine „Patenschaft“ für ein Tier zu übernehmen.

Wer sich dafür entscheidet, ein Tier aufzunehmen, muss allerdings einige Vorschriften einhalten. Amtstierärztin Dr. Birgit Mennerich-Bunge weist darauf hin, dass der Tollwuterreger in der Ukraine in den vergangenen Jahren noch gelegentlich bei ungeimpften Hunden und Katzen aufgetreten ist. „Normalerweise gelten für Tiere bei der Einreise in die EU darum strenge seuchenrechtliche Bestimmungen. Vor dem Hintergrund des Krieges wurden diese vorübergehend gelockert.“

Das macht nun nach Ansicht des Veterinäramtes eine Hausquarantäne notwendig. Dr. Birgit Mennerich-Bunge erklärt das Verfahren: „Einreisende Flüchtlinge oder die Tier-Paten sollten das Haustier umgehend einem Haustierarzt vorstellen. Dieser untersucht den Hund oder die Katze zunächst hinsichtlich des allgemeinen Gesundheitszustandes. Ist kein Impfschutz gegen Tollwut nachweisbar, muss das Tier unverzüglich gekennzeichnet und geimpft und dann für drei Wochen in Hausquarantäne mit angeleinten Auslauf so gehalten werden, dass es keinen Kontakt zu anderen Tieren hat und Menschen nicht beißen kann. Im Anschluss stellt der Tierarzt wieder über eine Titerbestimmung fest, ob das Tier einen belastbaren Impfschutz aufgebaut hat. Das Veterinäramt wird über die Maßnahmen informiert.“ Den Tierärzten liegen entsprechende Merkblätter mit ukrainischer Übersetzung vor, so die Amtstierärztin.

Mehrere Merkblätter zum Umgang mit mitgebrachten Heimtieren und zur Absonderung stehen auch in Ukrainisch auf der Website des Landkreises zur Verfügung unter https://www.luechow-dannenberg.de/ukrainehilfe (unter „Haustiere“).

Wer Geflüchteten mit Haustier eine Unterkunft mit den nötigen Voraussetzungen für eine Hausquarantäne bieten kann oder eine Patenschaft für ein Tier übernehmen möchte, kann sich per E-Mail veterinaerwesen@luechow-dannenberg.de an das Veterinäramt der Kreisverwaltung wenden.

Symbolfoto | Pixabay.de

29439 Lüchow, Deutschland

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