Ohne Nachweis und Termin - aber mit FFP2-Maske können Besucherinnen und Besucher die Dienstgebäude der Kreisverwaltung sowie die Dienstgebäude der Samtgemeinde-Verwaltungen in Dannenberg, Gartow, Lüchow und Clenze wieder. Die 3G Nachweispflicht entfällt somit vollständig teilt der Landkreis mit.
Unverändert gilt in allen Häusern die Pflicht, Mund und Nase mit einer OP- oder FFP2-Maske zu bedecken. Das Tragen einer FFP2-Maske wird empfohlen. Besucherinnen und Besucher werden außerdem darum gebeten, auf entsprechende Abstände zu anderen Personen zu achten.
"Der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die Samtgemeinden haben sich darauf verständigt, dass die im Zuge der Pandemie eingeführte Pflicht zur Terminvereinbarung grundsätzlich ebenfalls ab Montag entfällt. Aufgrund guter Erfahrungen regen wir an, die Kreis- und Samtgemeinde-Verwaltungen weiterhin nur mit Termin aufzusuchen“, so Landrätin Dagmar Schulz.
„Die Mitarbeitenden der Verwaltungshäuser können sich durch die vorherige Terminvereinbarung individuell auf den Termin vorbereiten, was für Bürgerinnen und Bürger zu einer Reduzierung von Warte- und Bearbeitungszeiten führt, auch wird so sichergestellt, dass die zuständigen Mitarbeitenden im Hause sind, außerdem kann bereits im Vorfeld bei der Terminvereinbarung darüber informiert werden, welche Unterlagen mitzubringen sind. Auch so werden unnötige Folgetermine vermieden“ ergänzt die Landrätin weiter.
Eine Terminvereinbarung ist bei folgenden Ämtern im Kreishaus weiterhin erforderlich: Zulassungsstelle, Führerscheinstelle, Ausländerbehörde und im Sozialamt.