Zum ersten Mal wurde im Landkreis Uelzen ein zum Abschuss freigegebener Wolf von einem Jagdberechtigten getötet. Der Landkreis Uelzen hatte für den Abschuss eine Ausnahmegenehmigung für den Wolfsrüden mit der Kennung GW1027m erteilt. Er wird für zahlreiche Risse, verbunden mit der mehrfachen Überwindung von Herdenschutzmaßnahmen wie elektrifizierten Zäunen und auch Herdenschutzhunden, verantwortlich gemacht wird.
Auch ein Deichschäfer war hier betroffen. Dabei sei ein Gesamtschaden von über 70.000 Euro entstanden, so der Landkreis. "Kritisch dabei ist auch, dass die Leittiere ihr Wissen zur Überwindung etwa der Zäune an ihre Nachkommen weitergeben," heißt es in einer Mitteilung des Landkreises Uelzen weiter.
Der Kadaver wurde routinemäßig vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) geborgen. Eine genetische Untersuchung durch das „Senkenberg-Institut“ zur Identifizierung des Wolfs wurde eingeleitet. Diese Untersuchung wird Auskunft darüber geben, ob es sich bei dem geschossenen weiblichen Tier um die Fähe des gesuchten Rüden mit der Kennung GW1027m aus dem Ebstorfer Rudel handelt. Mit dem Ergebnis der DNA-Analyse wird frühestens Ende der laufenden Woche gerechnet.
Der Landkreis bezieht sich beim Abschuss auf einen Paragrafen 45 a) des Bundesnaturschutzgesetzes, nach dem die Identifizierung eines Tieres auch über den "räumlich-zeitlichen Zusammenhang in Anknüpfung an die Schadensereignisse" erfolgen kann.