Angesichts der Vorbereitungen zum Evakuieren der Stadtinsel in Hitzacker ist immer wieder die Frage zu hören: "M u s s ich denn mein Haus verlassen? Oder kann ich auf eigene Verantwortung dort bleiben?" Ja, Wohnungen und Häuser müssen verlassen werden. Rechtsgrundlage dafür ist das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz (§ 26 NKatSG). Und dass Betroffene auch gegen ihren Willen, wenn ihnen Gefahr droht, "weggewiesen" werden können, ist zudem im Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung verankert (§ 17 SOG).