Thema: hochwasser

Soforthilfe für Hochwassergeschädigte

Das Land Niedersachsen stellte 40 Millionen Euro als Soforthilfe für Hochwassergeschädigte zur Verfügung. Am Donnerstag veröffentlichte die Kreisverwaltung die Spielregeln. 

Soforthilfe-Gelder gibt es sowohl für Privatpersonen, für Landwirte als auch für Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern.

In einem ersten Schritt hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine einheitliche Erreichbarkeit eingerichtet. Durch das Hochwasser geschädigte Personen im Landkreis Lüchow-Dannenberg können sich an die Kreisverwaltung wenden. Hier werden zunächst die Daten der Betroffenen aufgenommen. Die Kontaktdaten lauten wie folgt: eMail finanzen@luechow-dannenberg.de oder telefonisch unter 05841 120-241.  

Die geplanten Soforthilfe-Gelder für die verschiedenen Gruppen findet sich hier!




2013-06-13 ; von Angelika Blank (autor), auf hochwasser2013
in Lüchow-Dannenberg, Deutschland

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