Das Land Niedersachsen stellte 40 Millionen Euro als Soforthilfe für Hochwassergeschädigte zur Verfügung. Am Donnerstag veröffentlichte die Kreisverwaltung die Spielregeln.
Soforthilfe-Gelder gibt es sowohl für Privatpersonen, für Landwirte als auch für Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern.
In einem ersten Schritt hat der Landkreis
Lüchow-Dannenberg eine einheitliche Erreichbarkeit eingerichtet. Durch
das Hochwasser geschädigte Personen im Landkreis Lüchow-Dannenberg können
sich an die Kreisverwaltung wenden. Hier werden zunächst die Daten der
Betroffenen aufgenommen. Die Kontaktdaten lauten wie folgt: eMail finanzen@luechow-dannenberg.de
oder telefonisch unter 05841 120-241.
Die geplanten Soforthilfe-Gelder für die verschiedenen Gruppen findet sich hier!