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Atomare Anlagen: Anwohnerrechte gestärkt
Mit Urteil vom 10. April hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Rechte von Anwohnern atomarer Anlagen deutlich gestärkt. Das Gericht bescheinigte den Anwohnern einen sogenannten "Drittschutzanspruch", d.h. sie können vom Betreiber spezielle Schutzmaßnahmen verlangen - und ganz wichtig: der Betreiber muß die Anwohner auch über Schutzkonzepte informieren. [weiter...]11. Apr 2008 von Angelika Blank