Vergangene Woche beschloss ein Bund-Länder-Gremium das sogenannte "Gesamtkonzept Elbe". Demnach bleibt der Fahrrinnenausbau zwischen Hitzacker und Dömitz weiterhin gestoppt. Überhaupt sollen Ausbaumaßnahmen nur umgesetzt werden, wenn sie ökologische, wasserwirtschaftliche und verkehrliche Ziele miteinander verbinden.
Grundsätzlich beschloss das Gremium, dass ein Ausbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auch künftig nicht stattfindet, flussbauliche Maßnahmen aber akzeptiert werden, wenn sie zugleich ökologischen, wasserwirtschaftlichen und verkehrlichen Zielen dienen und diese Ziele in sinnvoller Weise verbunden sind.
Für die sogenannte "Reststrecke" zwischen Hitzacker und Dömitz wird im Gesamtkonzept vorgeschlagen, dass hier zunächst eine Untersuchung beauftragt wird, welche Möglichkeiten zur Anpassung dieses Elbabschnitts unter Maßgabe der verkehrlichen und ökologischen Zielstellungen bestehen.
Die Erstellung und die Ergebnisse der Untersuchung sowie die daraus resultierende mögliche Vorgehensweise sollen im Anschluss öffentlich diskutiert und bewertet werden.
Dem Gremium gehören neben den Bundes- und
Landesbehörden auch Umwelt- und Wirtschaftsverbände an.
Im nächsten Schritt werden das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) dem Deutschen Bundestag zum Gesamtkonzept Elbe berichten.
BI Pro Elbe und andere Umweltorganisationen: Prozess für positive Entwicklung eingeleitet "Das Papier markiert einen ersten
Zwischenschritt, denn die grundlegenden Konflikte zwischen den
ökologischen Zielen und den Anforderungen an die Elbe als
Wasserstraße müssen noch aufgelöst werden," heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der BI Pro Elbe und der Umweltorganisationen. "Jetzt beginnt erst die richtige Arbeit." Die Umwelt-Initiativen fordern Bund und Länder
auf, Ressourcen bereitzustellen, die offenen kritischen Fragen
zu bearbeiten und das Gesamtkonzept fertigzustellen. In dem
Zuge müssten die Zuständigkeiten an der Elbe zwischen Bund und
Ländern geklärt werden. Nur so könne der Weg für die Umsetzung
von ökologischen Maßnahmen frei gemacht werden.
„Wir haben es geschafft, dass der Stopp und die Umkehr der
Sohlerosion ganz oben auf der Agenda stehen. Das ist die
Voraussetzung, dass das UNESCO Biosphärenreservat
Flusslandschaft Elbe und das UNESCO Welterbe Dessau-Wörlitzer
Gartenreich vor der Austrocknung bewahrt werden“, so die
Umweltorganisationen.
Auch das seit 2002 an der Elbe andauernde verkehrliche
Ausbaumoratorium bleibe weiterhin bestehen und damit liege der
umstrittene Ausbau der Reststrecke zwischen Dömitz und
Hitzacker (Niedersachsen/Mecklenburg-
„Die Überprüfung der Notwendigkeit, ob überhaupt Bedarf
besteht, ist ein großer Fortschritt. So muss unter
Einbeziehung der Alternativroute über den Elbeseitenkanal der
Nutzen von sämtlichen Baumaßnahmen an der Elbe belegt werden.
Zudem müssen flussbauliche Maßnahmen zugleich auch den
ökologischen Zielen dienen“, so die Umweltorganisationen. „Wir
hegen allerdings große Zweifel, ob die anvisierte
Fahrrinnentiefe von 1,40 Meter an 345 Tagen umsetzbar ist. Vor
dem Hintergrund der dynamischen klimatischen Veränderung kann
keine bestimmte Fahrtiefe für die Zukunft versprochen werden.“
Das vollständige Gesamtkonzept steht auch als Download bereit.
Foto: Die Elbe gilt als einer der letzten naturnahen Flussläufe. Die Vertreter der Binnenschifffahrt fordern jedoch immer wieder, dass der Fluss ganzjährig auch von großen Frachtern befahren werden kann.