Thema: atommüll

GNS: Abfalllager ist sicher - Klage gegen NMU eingereicht

Nun ist es offiziell: Am Montag teilte die GNS mit, dass sie vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg Klage gegen die ministeriellen Anordnungen zur Verbesserung der Sicherheit im Abfalllager Gorleben eingereicht habe.

„Die Anordnung ist nicht gerechtfertigt, da die hierfür notwendigen Voraussetzungen nicht gegeben sind: Die Zwischenlagerung aller Abfallgebinde im ALG erfolgt streng nach den gesetzlichen Vorgaben sowie im Rahmen der uneingeschränkt gültigen Genehmigung“, erklärt Dr. Hannes Wimmer, Vorsitzender der GNS-Geschäftsführung. „Die vom Ministerium nun verfügten Maßnahmen führen in keiner Weise zu einer tatsächlichen Verbesserung der Sicherheit der Zwischenlagerung, bedeuten jedoch eine unnötige zusätzliche Dosisbelastung für unser Betriebspersonal. Dies widerspricht dem Minimierungsgebot im Strahlenschutz, weswegen wir schon aufgrund der Fürsorgepflicht für unsere Mitarbeiter dagegen vorgehen müssen.“
Hintergrundinformation:

Das Niedersächsische Umweltministerium als Aufsichtsbehörde des ALG hat der GNS und der BLG als Betreiber des ALG in Gorleben eine Anordnung gemäß § 19 Abs. 3 AtG erteilt, umfangreiche Veränderungen des Lagerbetriebs im ALG durchzuführen. Im Abfalllager Gorleben (ALG) der GNS werden ausschließlich verpackte schwach- und mittelradioaktive Abfälle zwischengelagert, für deren Endlagerung das Endlager Konrad vorgesehen ist.  

HINTERGRUND: Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel hatte nach der Entdeckung von Roststellen an zwei Fässern aus dem Abfalllager angeordnet, dass 1. alle in Gorleben noch vorhandenen Fässer kontrolliert werden müssen und dass 2. das Lagerungskonzept neu aufgestellt wird, so dass bei allen Fässern Sichtkontrollen möglich werden. Zu den neuen Auflagen gehört auch ein Videogestütztes Überwachungssystem. (siehe auch "Gorleben: Minister verfügt umfassende Sicherheitsmaßnahmen im Abfalllager").

Umweltminister Stefan Wenzel zur Klage der GNS gegen die Anordnung zum Abfalllager Gorleben:

Umweltminister Stefan Wenzel hat kein Verständnis für das Vorgehen der Betreiber, sieht einer gerichtlichen Klärung aber gelassen entgegen. Sicherheit und Vorsorge hätten Vorrang vor wirtschaftlichen Überlegungen des Betreibers.

„Die Vorfälle aus der jüngsten Vergangenheit haben gezeigt, dass die technischen Bedingungen für die Lagerung in der Halle des Abfalllagers Gorleben (ALG) unzureichend sind. Die GNS muss endlich ein schlüssiges Überwachungs- und Inspektionskonzept vorlegen. Wir wollen Sicherheit nach dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik. Das können zum Beispiel der Einsatz von Spezialkameras und die Bildung von Inspektionsgassen sein. Auch eine  Klimatisierung der Lagerhalle entspricht heute einem guten Standard. Ich bin davon überzeugt, dass diese Maßnahmen deutlich zu einer Verbesserung der Überwachung und somit auch die Sicherheit der Lagerung beitragen.“

BI: GNS - "Gewissenhaft, "Nachhaltig" und "Sicher"?

"Die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) wirbt für sich mit den drei Buchstaben als 'gewissenhaft', 'nachhaltig' und 'sicher'. Diese Eigenwerbung erweist sich nun als Bumerang," reagiert die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) auf die Klageankündigung der GNS. "Denn just in dem Moment, wo die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) ihre Bereitschaft, für mehr Sicherheit zu sorgen, unter Beweis stellen könnte, versagt sie." Statt für  mehr Sicherheit im Fasslager Gorleben zu sorgen, wolle die GNS gegen Auflagen klagen, die das niedersächsische Umweltministerium angeordnet hat.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke:"Wir fordern die Nuklearfirma auf, die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Die GNS soll sich nicht hinter der möglichen Strahlenbelastung von Mitarbeitern verschanzen, zu durchsichtig ist, dass sie nur das Geld für die Nachrüstung sparen will. Das G in GNS steht wohl eher für "geizig"."    



2016-07-11 ; von asb (autor),
in 29475 Gorleben, Deutschland

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