Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zieht die vom Bund eingereichte Klage gegen die Aufhebung des Rahmenbetriebsplans für die Erkundungen im Salzstock Gorleben zurück.
Die Anti-Atom-Initiative ausgestrahlt! begrüßt die Rücknahme zwar als "kleinen Schritt in die richtige Richtung", fordert aber gleichzeitig die Klärung weiterer offener Fragen im Zusammenhang mit der Erkundung in Gorleben.
Vor allem sei der Antrag auf Planfeststellung für Gorleben nicht zurückgezogen,so ausgestrahlt!. Ebenso sei die Veränderungssperre immer noch nicht aufgehoben, die nur für den Standort Gorleben gilt.
Auch für die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Europaparlament, Rebecca Harms ist die Klagerücknahme ein positives Signal: „Die Rücknahme der Klage ist ein erster wichtiger Schritt, um die Ernsthaftigkeit für den Neubeginn der Endlagersuche zu zeigen.
Jetzt muss die Umweltministerin dringend auf die Umweltverbände zugehen. Die Endlagerkommission macht ohne Beteiligung der Umweltverbände wenig Sinn.
Ich hoffe auf eine neue Verständigung beim Treffen zwischen Politik und Verbänden in Berlin am kommenden Wochenende," so Harms am Mittwoch.
Für das Niedersächsische Umweltministerium, dass durch seine Aufhebung des Rahmenbetriebsplanes den Grund für die Klageerhebung durch das Bundesumweltministerium geliefert hatte, ist die Rücknahme ein "sehr wichtiges, vertrauensbildendes Signal". "Für einen Neustart bei
der Suche nach einem sicheren Ort für die Lagerung von hochradioaktivem
Atommüll sei diese Entscheidung der Bundesumweltministerin Barbara
Hendricks von großer Bedeutung," sagte der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel am Mittwoch in
Hannover. Damit werde der 31 Jahre alte Rahmenbetriebsplan
für die Erkundung des Bergwerks in Gorleben endlich Geschichte.
HINTERGRUND:
Der bergbauliche Rahmenbetriebsplan stammt aus dem Jahr 1983. Da der Rahmenbetriebsplan vor Inkrafttreten einer EU-Richtlinie (1990) erlassen wurde, die das Instrument der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorschreibt, war bislang – und wäre auch zukünftig – auf der Grundlage dieses Plans keine UVP und keine formelle Bürgerbeteiligung erforderlich, um Arbeiten am Standort Gorleben weiterzuführen.