Der bisherige Hauptbetriebsplan, die rechtliche Grundlage für die Erkundungsarbeiten im Salzstock Gorleben, wird am 1. Oktober ungültig. Rechtzeitig legte nun das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) den
neuen Hauptbetriebsplan für das Bergwerk Gorleben vor. Demnach werden im Salzstock nur noch Arbeiten durchgeführt, die der Offenhaltung der Schachtanlage dienen.
Mit dem neuen Hauptbetriebsplan wird nach einer gemeinsamen Mitteilung des Bundes-Umweltministeriums (BMUB) und des BfS ein zentraler Bestandteil der Verständigung zu Gorleben zwischen dem Bundesumweltministerium, dem niedersächsischen Umweltministerium und dem BfS vom 29. Juli 2014 umgesetzt. "Die Beteiligten hatten sich im Sommer darauf verständigt, wie der Offenhaltungsbetrieb für Gorleben ausgestaltet werden soll," heißt es in der Mitteilung weiter. "Der Betrieb im Grubengebäude wird dabei auf ein Minimum reduziert."
Der neue Hauptbetriebsplan, den das BfS bei der
zuständigen niedersächsischen Bergbehörde eingereicht hat, enthält die
technische Detailausgestaltung zur Umsetzung des Offenhaltungsbetriebs.
Der bisherige Hauptbetriebsplan wird zum 1. Oktober ungültig.
Das
Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat
entschieden, dass im neuen Hauptbetriebsplan vorgesehene Arbeiten schon
vor der förmlichen Zulassung des Betriebsplans durchgeführt werden
können. Eine entsprechende befristete bergrechtliche Verfügung wird das
Amt erlassen.
Mit den im neuen Hauptbetriebsplan vorgesehenen
Arbeiten soll das Bergwerk Gorleben in den langfristigen
Offenhaltungsbetrieb überführt werden. Der Plan beruht auf folgenden
Eckpunkten:
- Der Erkundungsbereich 1 wird außer Betrieb genommen. Alle Anlagen, Komponenten und Systeme werden aus diesem Erkundungsbereich entfernt, der Bereich abgesperrt.
- Im Offenhaltungsbetrieb werden lediglich die zwei Schächte sowie die aus bergbaulichen Anforderungen notwendigen Teile des Infrastrukturbereiches für Frischluft und Fluchtwege weiterbetrieben. Hierzu gehört eine begehbare Verbindung zwischen den Schächten.
- Die Sicherungsanlagen werden auf den Stand einer normalen industriellen Anlage zurückgebaut.
- Der Betrieb der oberirdischen Anlagen wird dem Offenhaltungsbetrieb angepasst.
- Vor dem reinen Offenhaltungsbetrieb sind Übergangsarbeiten vorzunehmen, die der Außerbetriebnahme des Erkundungsbereiches und Teilen des Infrastrukturbereichs geschuldet sind und sich über ca. zwei Jahre erstrecken werden.
- Besucherbefahrungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit in das Bergwerk werden nicht mehr durchgeführt.
Hintergrund:
Mit dem Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle wurden die Erkundungsarbeiten in Gorleben beendet. Zugleich wurde im Gesetz die Offenhaltung des Bergwerks festgelegt, die in dem neuen Hauptbetriebsplan definiert wird. Nach dem Standortauswahlgesetz ist das Bergwerk offen zu halten, solange und sofern der Standort nicht aus dem Auswahlverfahren ausgeschieden ist.